Konzept für 13. AHV-Rente und Aufhebung von Heiratsstrafe
Die 13. AHV-Rente und die Heiratsstrafe könnten bald Geschichte sein – finanziert durch erhöhte Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer.

Die 13. AHV Rente und eine allfällige Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will dafür in zwei Schritten die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer erhöhen.
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente – sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt – hiess die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) mit mit acht zu null Stimmen bei fünf Enthaltungen gut. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Kommissionsbeschluss zur Verfassungsänderung
Die Verfassungsänderung für die Erhöhung der Mehrwertststeuer genehmigte die Kommission mit mit acht zu vier Stimmen bei einer Enthaltung. Sie schlägt allerdings ein Gesamtkonzept vor für die Finanzierung des beschlossenen «Dreizehnten» der AHV und eine allfällige Anhebung oder Aufhebung des Ehepaar-AHV-Plafonds.
Der Beschluss dazu fiel mit neun zu vier Stimmen. Das Konzept sieht zwei Etappen vor und sieht sowohl Erhöhungen der Lohnbeiträge für die AHV als auch der Mehrwertsteuer vor. Die Bundesbeiträge an die AHV will die Kommission nicht kürzen.