Kranke sollen stärker zur Kasse gebeten werden
Kranke sollen sich stärker an den Behandlungskosten beteiligen. Die ständerätliche Gesundheitskommission will deshalb die Franchise erhöhen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Franchisen sollen um 50 Franken erhöht werden.
- Die Gesundheitskommission des Ständerats befürwortet eine Gesetzesgrundlage.
Mit 7 zu 4 Stimmen beantragt die SGK ihrem Rat, eine entsprechende Gesetzesvorlage anzunehmen, wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten. Der Bundesrat würde damit die Kompetenz erhalten, die Höhe der ordentlichen Franchise und der Wahlfranchisen regelmässig an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung anzupassen.
Vorgesehen ist eine Erhöhung um 50 Franken, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro versicherte Person mehr als 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise. Eine erste Anpassung der Franchisen soll bereits mit dem Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung vorgenommen werden. Die Franchisen für Kinder sind davon nicht betroffen.
Kostenbewusstsein stärken
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit stärkt dieser neue Mechanismus die Eigenverantwortung der Versicherten und deren Kostenbewusstsein. Zudem trage er zur Eindämmung des Kostenanstiegs bei, argumentieren die Befürworter.
Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Massnahme treffe vornehmlich chronisch kranke und ältere Menschen, die auf medizinische Behandlungen angewiesen seien, argumentieren die Gegner. Zudem sei die Kostenbeteiligung der Versicherten schon heute hoch.
Abgelehnt hat die Kommission diverse Motionen aus dem Nationalrat, die Anpassungen bei der ordentlichen Franchise oder bei den Wahlfranchisen verlangen. Die Forderungen würden mit dem Anpassungsmechanismus erfüllt, hält sie fest.