Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates will strengere Regeln bei der IV. Dies entschied sie heute Freitag.
Nationalrat
Die Grosse Kammer beschäftigt sich mit der Steuervorlage 2017, an der Herbstsession der Eidgenössischen Räte 2018 im Nationalrat in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGK will die Qualität bei IV-Gutachten sicherstellen.
  • Dafür brauche es härtere Regeln.
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Die IV-Revision ist bereit für die Beratungen im Nationalrat. Dessen vorberatende Kommission hat sich zuletzt mit den Gutachten befasst. Sie beantragt zusätzliche Regeln, um die Qualität sicherzustellen.

Sie wolle dafür sorgen, dass Gutachten im Auftrag der Invalidenversicherung (IV) zugleich fair und effizient erstellt würden, schreibt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) in einer Mitteilung von heute Freitag.

Sie will ausdrücklich festschreiben, dass Gutachterinnen und Gutachter unabhängig sein müssen. Zudem sollen die Gespräche zwischen Gutachtern und Begutachteten protokolliert werden müssen.

Überwachung der Begutachtungen

Weiter will die SGK den Bundesrat verpflichten, Kriterien für die Zulassung von medizinischen Gutachtern zu erlassen und eine Kommission aller betroffenen Kreise einzusetzen, welche die Begutachtungen überwacht. Das beschloss sie mit 17 zu 6 Stimmen.

Mit diesen Massnahmen wolle sie die Qualität der Gutachten sicherstellen, schreibt die SGK. Zudem wolle sie wie der Bundesrat die Mitwirkungsrechte der Betroffenen stärken. Anträge für einen Ausbau der Beschwerdemöglichkeiten lehnte die Kommission indes ab. Sie erachte mehr Beschwerdemöglichkeiten nicht als zielführend, da die Verfahren verlängert würden, schreibt sie.

Kinderrenten senken

In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die IV-Revision mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen gut. Der Nationalrat wird sie voraussichtlich in der Frühjahrssession beraten. Über die meisten Punkte hatte die SGK schon an früheren Sitzungen entschieden.

So will sie die «Kinderrente» in «Zulage für Eltern» umbenennen und von 40 auf 30 Prozent der Rente senken. Wird die Zulage nach einer dreijährigen Übergangsfrist gesenkt, lassen sich in der IV nach Angaben der Kommission 88 Millionen Franken einsparen und in der AHV 40 Millionen Franken. Die Gegnerinnen und Gegner erachten die Einsparung als zu einschneidend für behinderte Eltern. Zudem würden andere Sozialversicherungen wie die Ergänzungsleistungen stärker belastet, argumentieren sie.

Ja zu stufenlosem System

Mit der IV-Revision nimmt der Bundesrat auch einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Die Nationalratskommission ist ihm in diesem Punkt gefolgt. Das stufenlose System würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall.

Die Regierung schlägt vor, dass – wie heute – eine Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird. Bei der letzten IV-Revision, die das Parlament am Ende versenkte, war diese Frage heftig umstritten. Der Nationalrat sprach sich dreimal für 70 Prozent aus, der Ständerat dreimal für 80 Prozent.

Nur bei Veränderung des IV-Grades

Für Rentenbezüger ab 60 Jahren soll nichts ändern. Für jene zwischen 30 und 59 Jahren soll die Rente nur dann angepasst werden, wenn sich ihr IV-Grad verändert. Dieses Modell wäre für die IV kostenneutral.

Verschiedene Massnahmen sollen ausserdem dazu beitragen, dass vor allem junge Erwachsene und psychisch Kranke nicht vorschnell eine Rente erhalten, sondern möglichst ins Erwerbsleben integriert werden. So soll die IV Instrumente schaffen, um Jugendliche mit psychischen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule zur beruflichen Ausbildung zu unterstützen.

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