Lockerere Regeln für Befragungen in ausländischen Zivilprozessen
Der Bundesrat will den Einsatz elektronischer Hilfsmittel im Zusammenhang mit ausländischen Zivilprozessen erleichtern. Personen in der Schweiz sollen künftig auch ohne Bewilligung der Schweizer Behörden in Telefon- oder Videokonferenzen befragt oder angehört werden können.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Landesregierung hat an ihrer Sitzung am Mittwoch eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, wie sie mitteilte.
Heute braucht es für derartige Befragungen zwingend eine behördliche Bewilligung. Diese Regelung werde angesichts der zunehmenden Digitalisierung als schwerfällig beurteilt, begründete der Bundesrat sein Vorhaben. Mit dem Vorschlag setzt er eine vom Parlament angenommene Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) um.
Gemäss dem Bundesrat sollen die zuständigen kantonalen Behörden einen Anspruch haben, auf Wunsch an solchen Befragungen teilnehmen zu können. Stattfinden dürfen sollen Befragungen neu auch im Zusammenhang mit Zivilprozessen in Staaten, die nicht dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen von 1970 angehören.
Wie schon heute wären Befragungen per Telefon- oder Videokonferenz auch in Zukunft nur dann rechtmässig, wenn die Teilnahme freiwillig erfolgt. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. März 2023.