Luftqualität soll international weiter verbessert werden

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Bern,

Der Bundesrat schliesst sich einer Forderung an, die zu verbesserter Luft weltweit führen soll. Das Ziel ist es, weniger Schadstoffe in die Luft zu lassen.

Ein Auspuff eines Autos.
Ein Auspuff eines Autos. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat beschloss eine Änderung des Göteborger Protokolls zu verbesserter Luft.
  • Dieses fordert, dass weniger gesundheitsschädliche Schadstoffe in die Luft gelangen.

Die Emission von schädlichen Stoffen in die Luft soll weiter gesenkt werden. Der Bundesrat hat deshalb die Botschaft zur Änderung des Protokolls von Göteborg (SWE) verabschiedet. Damit soll die Luftqualität international weiter verbessert werden.

Das Protokoll von Göteborg (SWE) regelt die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Das Ziel ist es, dass weniger Schadstoffe wie Schwefel, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen sowie Ammoniak in die Luft gelangen. Denn diese Stoffe wirken sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme aus.

Das Protokoll wurde 1999 von 25 europäischen Staaten sowie den USA und Kanada verabschiedet. Die ersten Reduktionsziele bis 2010 hatte die Schweiz erfüllt.

Schweiz von ausländischen Emissionen betroffen

Um nun auch den gesundheitlichen und ökologischen Zielen nachzukommen, wurden die Anforderungen des Protokolls dem Stand der Technik und der Wissenschaft angepasst, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) heute Mittwoch mitteilte. Da die Schweiz von den Emissionen anderer Länder direkt betroffen sei, habe sie grosses Interesse an einem wirksamen Abkommen zur Begrenzung der Luftverschmutzung in Europa.

Betroffen sind Emissionen von industriellen Anlagen, die Verwendung von organischen Lösungsmitteln, die Abgase von Motorfahrzeugen und Maschinen und die Ammoniak-Emissionen aus der Tierhaltung in der Landwirtschaft.

Bis 2020 sollen diese Emissionen auf nationaler Ebene gesenkt werden. Neu gelten die präzisierten Reduktionsziele auch für Feinstaub. Gemäss Bafu stehen die Anforderungen in Einklang mit dem Schweizer Umweltrecht, dem Luftreinhaltekonzept von 2009 und der Agrarpolitik 2014 bis 2017. Die Botschaft wird nun dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.

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