Massnahmen zur Kostendämpfung bleiben in den Räten umstritten
National- und Ständerat diskutieren aktuell Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Sie sind sich nicht einig.
Das Wichtigste in Kürze
- National- und Ständerat sind sich nicht einig über das Krankenversicherungs-Gesetz.
- Der Nationalrat stimmte einheitlichen Tarifstrukturen zu.
- Umstritten bleibt der geplante Experimentierartikel.
Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen sind sich National- und Ständerat weiterhin uneinig. Der Nationalrat räumte am Montag zwei der fünf verbleibenden Differenzen aus - jene zu den Rechnungen und jene bei den Patientenorganisationen. Mit einem Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Gestützt auf einen Expertenbericht hatte der Bundesrat dem Parlament vor einem Jahr ein erstes Massnahmenpaket mit vermeintlich unproblematischen Vorschlägen vorgelegt.
Nationalrat stimmt einheitlichen Tarifstrukturen zu
Anders als der Ständerat hat der Nationalrat der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 143 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern.
Ebenfalls anders als der Ständerat möchte der Nationalrat, dass der Bundesrat subsidiär Änderungen anbringen kann, wenn sich die Tarifpartner nicht auf eine schweizweite Lösung einigen können.
Gestrichen hat der Nationalrat hingegen die Möglichkeit für den Bund, Organisationen zu subventionieren, die Patientinnen und Patienten bei der Interpretation und allenfalls bei der Anfechtung einer Rechnung zu unterstützen.
«Dieser Artikel ist für uns einer der zentralsten», argumentierte Katharina Prelicz-Huber für die Fraktion der Grünen. Es sei wichtig, die eigene Rechnung auch prüfen lassen zu können. Die Rechnungen seien sehr kompliziert - gerade Rechnungen von Spitalaufenthalten. Mit 108 zu 83 Stimmen schloss sich die Mehrheit dann jedoch dem Ständerat an, der die finanzielle Unterstützung von Patientenorganisationen gestrichen hatte.
Experimentierartikel weiterhin umstritten
Umstritten bleibt der geplante Experimentierartikel. Dieser erlaubt es, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zu erproben wie zum Beispiel Experimente für mehr Präventionen oder Kantonale Krankenkassen.
Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte im Rat, dass es sich beim Experimentierartikel um ein Schlüsselelement dieses Gesetzes handle. «Die Frage, die uns in den Kommissionen beschäftigte, war, wie können wir den Artikel so formulieren, damit er verfassungskonform ist?» Pilotprojekte müssten so eng definiert sein, damit sie im rechtlichen Rahmen sind - und dem werde die Version der vorbereitenden Kommission gerecht.
Der Nationalrat entschied sich schliesslich mit 109 zu 78 Stimmen für die relative enge Definition, die vom Bundesrat vorgeschlagen worden war.
Oppositionslos schloss sich der Nationalrat schliesslich beim Grundsatz für die Rechnungsausstellung dem Ständerat an. Die Leistungserbringer sollen ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen erstellen, sind sich nun beide Räte einig.
Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.