Mathias Reynard kämpft gegen Diskriminierung von Homosexuellen
Gesetzlicher Schutz für Homosexuelle beschneide die Meinungsfreiheit, monieren Bürgerliche. «Hass ist doch keine Freiheit», kontert jetz SP-Nationalrat Reynard.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Anti-Rassismusgesetz soll um den Punkt «sexuelle Orientierung» ergänzt werden.
- JSVP und EDU haben gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen.
- «Hass ist keine Freiheit», sagt nun der Initiant der Gesetzes-Ergänzung, Mathias Reynard.
Wer gegen Menschen «wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft», kann mit Busse oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. So steht es im Schweizer Strafgesetzbuch.
Im Dezember beschloss das Parlament, dem Rassendiskriminierungs-Artikel einen weiteren Punkt hinzuzufügen: Auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung soll bestraft werden können.
JSVP will kein Anti-Homo-Gesetz
Das geht der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der Jungen SVP (JSVP) zu weit. Nun sammeln sie Unterschriften: Das Volk soll darüber abstimmen können.
Hauptargument von Rechts: Man wolle verhindern, dass die Meinungsfreiheit «noch weiter eingeschränkt werde», so JSVP-Präsident Benjamin Fischer zu Nau.
Darob kann der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard, Initiator des Anti-Homophobie-Zusatzes, nur den Kopf schütteln: «Hass zu verbreiten, ist doch keine Freiheit.»
Jeder fünfte junge Schwule will sterben
«Homosexuelle Menschen zu diskriminieren, darf nicht einfach nur eine Beleidigung bleiben, es muss strafbar werden», so Nationalrat Reynard. Denn die Folgen der Diskriminierung seien fatal. «20 Prozent der jungen Homosexuellen versuchen sich umzubringen», so Reynard.
Stigmatisierung, Verurteilung und Beschimpfungen würden einen enormen Druck auf die Betroffenen ausüben. Anders als beispielsweise die politische Meinung, sei die sexuelle Orientierung kein freiwilliger Entscheid.
Dass EDU und JSVP das Argument der Meinungsfreiheit vorbringen, «beweist nur, dass sie eigentlich gar kein Argument gegen die Ergänzung des Gesetzes haben».
Schwulenwitze werden nicht gebüsst
Dass das Gesetz nun fortlaufend um Minderheiten-Gruppen erweitert werde, sei nicht zu befürchten, beruhigt Reynard die bürgerlichen Kollegen. «Wir wollen das Zusammenleben in der Schweiz verbessern, nicht erschweren.»
Gegen Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Hautfarbe dürfe man jetzt schon vorgehen. «Mit der sexuellen Orientierung vervollständigen wir das Gesetz», erklärt der Nationalrat.
Damit das Anti-Rassismusgesetz in der Schweiz greift, muss man sich heute allerdings bereits sehr weit zum Fenster hinaus lehnen. Sprich: Die Diskriminierung muss äusserst drastisch sein, damit die betroffene Person tatsächlich verurteilt werden kann. «Das wird auch so bleiben», betont Reynard. Auch der derbste Schwulenwitz reiche da nicht.