Am 24. November 2024 stimmt die Schweiz über zwei Mietrechtsvorlagen ab. Hier fassen wir die Argumente der Gegner zusammen.
Mietvorlagen
Jacqueline Badran, Vorstandsmitglied Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) und Nationalraetin (SP/ZH), Mitte, spricht neben Beatrice Metraux, Co-Praesidentin Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Rentnerinnen und Rentner (AVIVO), links, und Carlo Sommaruga, Praesident Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz (MVS) und Staenderat (SP/GE), rechts, waehrend einer Medienkonferenz des Komitees 2 x NEIN zur Schwaechung des Mieterschutzes - Keystone

Das Referendumskomitee sieht in den vorgeschlagenen Änderungen des Mietrechts eine massive Einschränkung eines bewährten Systems und betrachten die Vorlage als Teil eines grösseren Angriffs auf den Mieterschutz.

Das Komitee besteht aus der SP, den Grünen, dem Konsumentenschutz sowie verschiedenen Gewerkschaften. Sie plädieren für die Ablehnung beider Vorlagen.

Vorlage Untermiete

Laut dem Komitee zielt die Gesetzesänderung darauf ab, Vermietern einfachere Kündigungsmöglichkeiten zu geben, was zu höheren Mieten führen könnte. Sie warnen, dass künftig Kündigungen wegen Bagatellen innerhalb von 30 Tagen drohen könnten, was die Rechte der Mieter weiter schwächen würde.

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Unter anderem Wohngemeinschaften wären laut dem Referendumskomitee von der Änderung betroffen (Symbolbild). - Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Das Komitee betont, dass die Einschränkung der Untermiete Hunderttausende betreffen würde, darunter Angestellte im Auslandseinsatz, Studierende in Wohngemeinschaften und ältere Menschen, die Wohnraum teilen.

Auch für Mieter von Geschäftsräumen sehen sie die Änderungen als einschneidend an.

Vorlage unnötig, weil Missbrauchsfälle nur selten auftreten

Sie argumentieren, dass die Einschränkung der Untermiete eine unnötige Schikane sei, da die Untermiete bereits jetzt nur mit Einwilligung des Vermieters möglich und überhöhte Untermiete verboten sei. Das Missbrauchspotenzial sei gering und konkrete Fälle selten.

Das Referendumskomitee sieht in der Gesetzesänderung vor allem ein Instrument zur Profitmaximierung der Immobilienwirtschaft. Sie verweisen auf die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Mieten und argumentieren, dass Mieter jährlich mehrere Milliarden Franken zu viel für missbräuchliche Renditen zahlten.

Mieterhöhung
Das Komitee sieht in der Vorlage ein Instrument zur Profitmaximierung der Immobilienwirtschaft (Symbolbild). - dpa-infocom GmbH

Abschliessend betrachtet das Komitee die Einschränkung der Untermiete als Vorwand, um den Kündigungsschutz zu schwächen. Sie befürchten negative Folgen für Mieter durch Wohnungsverlust und steigende Mieten bei Neuvermietungen. Sie argumentieren, dass die Gesetzesänderung das bereits bestehende Ungleichgewicht im Mietrecht weiter zuungunsten der Mieter verschieben würde.

Vorlage Eigenbedarf

Das Referendumskomitee sieht in der Vorlage einen Versuch der Immobilien-Lobby, Mietern einfacher kündigen zu können, um anschliessend die Mieten zu erhöhen.

Die Gegner betonen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits möglich ist, wenn Vermieter ihre Wohnung selbst oder für nahe Verwandte nutzen möchten. Daher sei die Gesetzesänderung unnötig.

Sie warnen davor, dass die Schwächung des Kündigungsschutzes besonders ältere Menschen und Familien hart treffen könnte, da diese aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen würden.

Mieterhöhungen befürchtet

Weiterhin argumentiert das Komitee, dass der Eigenbedarf oft als Vorwand genutzt werde, um Mieter loszuwerden und die Wohnung teurer neu zu vermieten. Sie befürchten, dass solche Praktiken durch die neue Regelung erleichtert werden.

Mietvertrag
Das Komitee befürchtet, dass der Eigenbedarf als Vorwand genutzt werden könnte, die Mieten zu erhöhen. - Christin Klose/dpa-tmn

Weiter hebt das Referendumskomitee hervor, dass der Verlust der Wohnung für Mieter traumatisch sei und das Sicherheitsbedürfnis stark beeinträchtige. In vielen Regionen sei es zudem schwierig, gleichwertigen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Abschliessend kritisieren die Gegner, dass die Gesetzesänderung das bestehende Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern weiter verschärfen würde. Sie warnen vor weiteren geplanten Massnahmen, die den Mieterschutz weiter schwächen könnten.

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