Muss die SRG Gebühren-Rückzahlung selbst berappen?

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Bern,

Die Billag hat jahrelang Mehrwertsteuer unrechtmässig erhoben. Zurückzahlen muss das Geld nun möglicherweise die SRG.

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SRG-Generaldirektor Gilles Marchand. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen 2010 und 2015 hatte die Billag unrechtmässig eine Mehrwertsteuer erhoben.
  • Jetzt wird ermittelt, ob die SRG und nicht der Bund das Geld zurückzahlen muss.

Dass die Schweizer Haushalte zu hohe Empfangsgebühren bezahlt haben, ist unbestritten. Zwischen 2010 und 2015 wurde die Mehrwertsteuer bei der Billag-Rechnung unrechtmässig erhoben, stellte das Bundesgericht fest. Es geht um jährlich 30 Millionen Franken.

Diese werden jetzt zurückbezahlt. Pauschal kriegt jeder Haushalt 50 Franken aus der Bundeskasse, wo die zu viel erhobene Mehrwertsteuer eigentlich hingeflossen sein müsste.

An wen flossen die Gelder?

Unklar ist allerdings, ob das wirklich der Fall ist. Selbst nach vielen Gerichtsverfahren sei noch nicht klar, wo das Geld hingeflossen ist, schreibt die «NZZ» heute. Gemäss der Zeitung gebe es Indizien, dass die Gelder zumindest teilweise der SRG zugute gekommen sind.

Hans-Ulrich Bigler FDP
Der Gewerbeverband hat Verständnis für die Arbeitslosenkassen. - zVg

Dem Zürcher FDP-Nationalrat und SRG-Kritiker Hans-Ulrich Bigler ist eine Rückerstattung durch den Bund ein Dorn im Auge. Er fordert, dass die SRG für die Zahlung aufkommen muss. Es geht um rund 150 Millionen Franken.

Eidgenössische Finanzkontrolle überprüft

Die Finanzdelegation hat nun die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, den Fall zu überprüfen. Noch dieses Jahr soll die Überprüfung der Mehrwertsteuerabrechnung der Billag beginnen, sagt EFK-Direktor Michel Huissoud der «NZZ».

Müsste die SRG die Gutschrift berappen, dürfte dies zwar schmerzen, aber keine existenziellen Probleme bringen. Anders wohl bei den privaten TV-Stationen, welche gebührenfinanziert sind.

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