Natalie Rickli über Simonetta Sommarugas Strafrechts-Pläne

Christof Vuille
Christof Vuille

Bern,

Der Bundesrat will Sexualstraftäter härter anpacken. Das ist ein Sieg für SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Dennoch würden Vergewaltiger weiterhin mit bedingten Strafen davonkommen, sagt sie.

Natalie Rickli
Natalie Rickli sass lange für die SVP im Nationalrat. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrätin Simonetta Sommaruga will das Strafrecht verschärfen.
  • SVP-Nationalrätin Natalie Rickli sagt, die Justizministerin habe unter Druck gehandelt.
  • Vergewaltiger müssten auch künftig nicht zwingend ins Gefängnis, sagt die Politikerin.

Vergewaltigern soll es an den Kragen gehen. Heute Mittag präsentierte Justizministerin Simonetta Sommaruga eine ganze Reihe von Verschärfungen im Strafgesetz. Das begründete sie unter anderem mit sich wandelnden Moralvorstellungen.

Simonetta Sommaruga stellt heute die Verschärfungen vor den Medien vor.
Simonetta Sommaruga stellt heute die Verschärfungen vor den Medien vor. - Keystone

Konkret ins Visier nimmt der Bundesrat etwa Vergewaltiger. Die Mindeststrafe soll von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Mit dieser und weiteren Verschärfungen rennt die SP-Bundesrätin aber gerade bei der bürgerlichen Parlamentsmehrheit offene Türen ein.

Rickli: «Es geht in die richtige Richtung, aber..»

Eine von Sommarugas schärfsten Kritikerinnen, SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, sagt denn auch: «Die meisten der präsentierten Verschärfungen gehen in die richtige Richtung.»

Was die Zürcher Politikerin stört: Sommaruga habe nicht transparent gemacht, dass das EJPD seit 2012 den Auftrag hatte, dem Parlament eine Strafrahmenharmonisierungsvorlage zu unterbreiten. «Frau Sommaruga hat sich leider geweigert, dies umzusetzen, weshalb das Parlament Druck machen musste», sagt sie.

Tatsächlich hat die Rechtskommission des Nationalrats den Bundesrat vor einem Jahr beauftragt, bis im Sommer 2018 eine entsprechende Vorlage dem Parlament vorzulegen.

«Ein Teil der Vergewaltiger muss auch künftig nicht ins Gefängnis»

Ärgerlich ist für Rickli an den Bundesrats-Plänen, dass die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung von heute einem auf «nur» zwei statt drei Jahre angehoben wurde. Da befindet sich nämlich die Limite, um zwingend eine unbedingte Freiheitsstrafe aussprechen zu können.

«So wird ein Teil der Vergewaltiger auch künftig nicht ins Gefängnis müssen», sagt Rickli, die sich seit Jahren für ein härteres Strafrecht einsetzt. Tatsächlich wurden etwa 2015 82 Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt, 26 davon aber nur zu einer bedingten Strafe.

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