Nationalrat berät Revision des Fernmeldegesetzes

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Bern,

Zur Debatte stehen der Zugang der Anbieter zu Anschlüssen auf den letzten Metern, Regeln zum Roaming und zum Replay TV sowie Sperren für Kinderpornografie.

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Parlamentarier debattieren im Nationalrat in Bern. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Revision des Fernmeldegesetzes diskutiert der Nationalrat über Roaming und ReplayTV.
  • Vor allem sollen Anbieter künftig einen Anspruch auf Fernmeldeinstallationen haben.

Die Zugangsregulierung bezeichnete die vorberatende Kommission als «eigentlichen Knackpunkt» der Vorlage. Der Bundesrat will, dass künftig alle Anbieterinnen Anspruch darauf haben, die gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen gegen eine angemessene Entschädigung mitzubenutzen. Deshalb soll im Gesetz verankert werden, dass marktbeherrschende Fernmeldedienstanbieterinnen anderen den Zugang zu Teilnehmeranschlüssen gewähren müssen.

Der Zugang auf die letzten Meter innerhalb von Gebäuden sei eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit, schrieb der Bundesrat dazu. Die Kommission dagegen will am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Sie beantragt ihrem Rat, den entsprechenden Artikel zu streichen. Damit würde die Entbündelung der letzten Meile vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung.

Technologieneutrale Regelung

Die Swisscom wehrt sich gegen den Vorwurf, sie verhindere konkurrenzfähige Angebote ihrer Wettbewerber. Sie biete schon heute einen attraktiven Zugang auf ihre neu gebauten Glasfasernetze, hält sie fest. Eine Minderheit beantragt, eine technologieneutrale Zugangsregelung im Gesetz zu verankern.

Auch in anderen Punkten ist die Kommission von den Vorschlägen des Bundesrates abgewichen. So will sie eine Bestimmung zur Netzneutralität im Gesetz verankern: Alle Daten sollen bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich behandelt werden. Der Bundesrat will lediglich Transparenz schaffen. Derzeit gebe es keine Anzeichen dafür, dass die Netzneutralität verletzt werde, sagte Bundesrätin Doris Leuthard bei der Präsentation des Gesetzes.

Kinderpornografie löschen

Weiter beantragt die Kommisison ihrem Rat eine Änderung zu Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffsperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist. Die Kommission beantragt einstimmig, dass im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorgesehen werden soll.

Beim internationalen Roaming folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten.

Regeln zu Replay TV

Für Verwirrung sorgte die Kommission mit Entscheiden zum Replay TV. Sie beschloss zunächst Einschränkungen, kam dann aber auf den Entscheid zurück. Das zeitversetzte Fernsehen soll möglich bleiben, doch soll die Abgeltung neu geregelt werden.
Beim Replay TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die schweizerischen TV-Sender die Bedingungen für die Übernahme ihrer Programme ins zeitversetzte Fernsehen mit den Verbreitern selbst verhandeln sollten.

Sie will das aber nicht im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes regeln. Stattdessen schlägt sie vor, im Urheberrecht Bestimmungen zu verankern. Im Zuge der Revision des Fernmeldegesetzes soll nach dem Willen der Kommission lediglich eine Bestimmung verankert werden: Beim zeitversetzten Fernsehen sollen Änderungen durch Fernmeldedienstanbieterinnen an den Fernsehprogrammen verboten werden.

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