Nationalrat debattiert Umgang mit Asylgesuchen von Afghaninnen
Der Nationalrat debattiert über Asylpraxis für geflüchtete Frauen aus Afghanistan.
Der Nationalrat befasst sich am Montag mit der Aufnahme geflüchteter Frauen aus Afghanistan. Eine Motion aus den Reihen der SVP fordert, der Bund solle eine im Sommer 2023 vorgenommene Praxisänderung rückgängig machen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte im Juli 2023 entschieden, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Die Lage für Frauen und Mädchen habe sich in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich verschlechtert, begründete es den Schritt. Die Grundrechte der Frauen seien stark eingeschränkt.
Der SVP und der FDP wollten das SEM daraufhin zurückpfeifen, National- und Ständerat schickten allerdings im Dezember die Vorstösse zum Thema zunächst zur Vorberatung an ihre Staatspolitischen Kommissionen.
Am ersten Tag der Sommersession berät der Nationalrat nun die entsprechende Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Gregor Rutz.
Rutz fordert konkret, entscheidend müsse sein, von wo jemand in die Schweiz komme – und nicht die Nationalität. Ansonsten drohe eine Sogwirkung auf Personen, die bereits heute ausserhalb Afghanistans in sicheren Drittstaaten lebten.
Bundesrat hält dagegen
Der Bundesrat hält dem entgegen, Afghaninnen, die in den Drittstaat zurückkehren könnten, in dem sie sich zuvor aufgehalten hätten, erhielten schon heute kein Asyl.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragt mit 13 zu 12 Stimmen die Ablehnung der Motion. Frauen in Afghanistan hätten quasi keine Zukunftsperspektive, argumentiert die Kommissionsmehrheit.
Die Kommissionsminderheit aus den Reihen von SVP und FDP wendet dagegen unter anderem ein, die Praxisänderung führe zu mehr illegaler Sekundärmigration in die Schweiz.
Zur Debatte steht am Montag im Nationalrat ausserdem eine abgeschwächte Motion. Diese hat die vorberatende Kommission erarbeitet.
Demnach soll das SEM die neue Praxis mit verschiedenen flankierenden Massnahmen und Vorkehrungen ergänzen, etwa mit einer verpflichtenden Sicherheitsprüfung für nachziehende Ehepartner.