Nationalrat kürzt Behinderten und Betagten die Ergänzungsleistungen
Für Zehntausende AHV- und IV-Rentner reicht das Geld knapp für die Miete. Nach dem Willen des Nationalrats soll das so bleiben. Er hat beschlossen, die anrechenbaren Mietzinse nur geringfügig zu erhöhen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will die Ergänzungsleistungen (EL) für Behinderte und Betagte nur wenig erhöhen.
- Heute wurde die EL-Reform im Parlament behandelt.
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) werden die Höchstbeträge als Ausgaben berücksichtigt. Heute sind dies 1100 Franken für Alleinstehende und 1250 Franken für Ehepaare. Ein grosser Teil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger kann damit ihre Miete nicht bezahlen.
Handlungsbedarf
Sozialminister Alain Berset erinnerte daran, dass die Beträge letztmals 2001 angepasst worden seien. Trotzdem: Nur für eine minimale Erhöhung der anrechenbaren Mietzinse fand sich im Nationalrat eine Mehrheit.
Künftig sollen Alleinstehende in Städten 100 Franken mehr Miete geltend machen können. Auf dem Land bleibt der Betrag gleich wie heute. Ehepaare können einen Zuschlag von rund 200 Franken geltend machen, rund 50 Franken mehr als heute.
Betreutes Wohnen
Die Kommission hatte vorgeschlagen, das betreute Wohnen zusätzlich zu unterstützen. Das sollte Betagten erlauben, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Es handle sich um eine zukunftstaugliche Wohnform, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AR). Die Mehrheit lehnte das jedoch ab.
Keine EL für Vermögende
Sparen will der Nationalrat auch mit einer neuen Vermögensschwelle: Wer mehr als 100‘000 Franken besitzt, soll keine Unterstützung beanspruchen können. Damit niemand aus einer selbst bewohnten Liegenschaft ausziehen muss, wird deren Wert nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Höhe der EL setzt der Nationalrat die Freibeträge noch tiefer an als der Ständerat, nämlich bei 25'000 Franken für Alleinstehende und 40'000 Franken für Ehepaare. Der Freibetrag bei Wohneigentum liegt weiterhin bei 112'500 Franken.