Nationalrat verzichtet auf Kürzung der Kinderrenten

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Bern,

IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen für ihre Kinder nicht weniger Geld erhalten. Der Nationalrat verzichtet darauf, die Kinderrenten um einen Viertel zu senken.

Im Bundeshaus beginnt heute die Wintersession. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden zum ersten Mal ans Rednerpult treten.
Im Bundeshaus beginnt heute die Wintersession. Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden zum ersten Mal ans Rednerpult treten. - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat entscheidet, die Kinderrenten von IV-Bezüger nicht zu kürzen.
  • Auch für Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren soll es keine Kürzungen mehr geben.

Am Dienstag ist der Nationalrat mit 134 zu 51 Stimmen bei fünf Enthaltungen dem Ständerat gefolgt. Dies gegen den Willen seiner Kommission. Eine Kürzung der Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent einer IV-Rente ist damit vom Tisch.

Der Nationalrat hält jedoch daran fest, die Kinderrenten umzubenennen. In der ersten Beratungsrunde hatte er beschlossen, sie in «Zulage für Eltern» umzutaufen. Der Ständerat blieb beim heutigen Begriff «Kinderrenten».

Nun schlägt der Nationalrat «Zusatzrente für Eltern» vor. Aus Sicht der Mehrheit ist der heutige Begriff missverständlich. Die Vorlage geht mit dieser Differenz zurück an den Ständerat.

Die IV muss entlastet werden

In der ersten Beratungsrunde hatten nicht nur die SVP und die FDP für eine Kürzung der Kinderrenten gestimmt. Auch die Mehrheit der Mitteparteien-Vertreter waren dafür. Verena Herzog (SVP) wies «die Neuen im Rat» darauf hin, dass die IV noch nicht saniert sei. Die Invalidenversicherung müsse entlastet werden.

Ein Teil der IV-Rentnerinnen und -Rentner werde bereits mit dem Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem finanziell schlechtergestellt. So ein Argument der Gegnerinnen und Gegner einer Kürzung. Ihnen sollten nicht auch noch die Kinderrenten gekürzt werden.

Die letzte Beratung im Nationalrat habe gezeigt, dass Familien mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Geld zur Verfügung hätten. Vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und Ergänzungsleistungen stünden besser da. Die Ständeratskommission hatte dies von der Bundesverwaltung berechnen lassen.

Ab 55 Jahren keine Rentenkürzung

Einig sind sich die Räte auch, ab welchem Alter beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem die Besitzstand-Wahrung gelten soll. Rentnerinnen und Rentner müssen ab 55 Jahren keine Rentenkürzung in Kauf nehmen. Der Nationalrat hatte sich in der ersten Beratungsrunde für eine Grenze von 60 Jahren ausgesprochen. Nun folgte er mit 120 zu 66 Stimmen dem Ständerat.

Mit dem stufenlosen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Dem haben beide Räte bereits zugestimmt.

Schlechter weg kommen mit dem stufenlosen System Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent. Diese erhalten heute eine Dreiviertel-Rente. Verbesserungen gibt es für Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.

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