Nationalrat will Geldwäschereigesetz nicht verschärfen
Der Nationalrat ist dagegen, dass die Sorgfaltspflichten bezüglich Geldwäscherei ausgeweitet werden. Er lehnte die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat am Montag neue Regeln zur Geldwäscherei abgelehnt.
- Ist der Ständerat nun für Eintreten, muss sich der Nationalrat nochmals damit befassen.
Der Nationalrat will keine neuen Regeln gegen Geldwäscherei. Er ist am Montag nicht auf eine Gesetzesänderung des Bundesrats eingetreten, die unter anderem eine Ausweitung der Sorgfaltspflichten für Anwälte, Notare und weitere Berater vorsieht.
Der Entscheid fiel mit 107 zu 89 Stimmen. Gegen ein verschärftes Geldwäschereigesetz stimmten mit Ausnahme einer Handvoll Abweichler die bürgerlichen Fraktionen von SVP, FDP und Mitte. Die Allianz aus SP, Grünen, Grünliberalen unterlag.
Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Tritt auch er nicht auf das Geschäft ein, ist dieses vom Tisch. Entscheidet er für Eintreten, muss sich der Nationalrat noch einmal mit der Frage beschäftigen.
Anwälte fühlen sich angegriffen
Bereits in der vorberatenden Rechtskommission war der Entscheid umstritten gewesen, mit 13 zu 12 Stimmen hatte sie Nichteintreten beantragt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die geltenden Regeln genügen, wie Kommissionssprecherin Barbara Steinemann (SVP/ZH) im Rat sagte. Die Schweiz müsse die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes erhalten und einen «swiss finish» verhindern, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner.
Laut Philipp Matthias Bregy (CVPO/VS) bringt die bundesrätliche Vorlage keine Verbesserungen. Sie schwäche vielmehr das Anwaltsgeheimnis. Dieses werde «komplett ausgehöhlt». Weitere bürgerliche Anwälte im Parlament untermauerten diese Aussagen.
Druck von aussen
Die Befürworter einer Gesetzesrevision gaben erfolglos zu bedenken, dass sich die Schweiz mit dem Zementieren des Status quo auf Konfrontationskurs mit internationalen Gremien begebe. Eine Revision sei dringend notwendig.
Ohne eine solche trage die Schweiz wichtigen Empfehlungen der Groupe d'action financière (Gafi) nicht Rechnung, hielt Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) fest. Die Gafi prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entsprechen.
Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht im laufenden Jahr an. Der Bundesrat schlägt im Hinblick darauf vor, dass künftig auch Anwälte, Notare und weitere Berater in bestimmten Fällen Sorgfaltspflichten einhalten müssen.
Folge der «Panama Papers»
Diese waren mit den «Panama Papers» in den Fokus gerückt: Ein Journalistennetzwerk deckte Steuervermeidung und Geldwäscherei im grossen Stil auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren.
Der Bundesrat schlägt vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts.