Nationalrat will wegen Fachkräftemangel Ausländergesetz lockern
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat stimmt einem Vorschlag des Bundesrats zu.
- Er spricht sich für eine Änderung des Ausländergesetzes aus.
- Hintergrund ist der Fachkräftemangel.
Ausländische Fachkräfte mit einem Schweizer Abschluss auf höherer Bildungsebene sollen nach Ende ihrer Ausbildung hier arbeiten können – auch wenn sie nicht aus dem EU- respektive Efta-Raum stammen. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats, das Ausländer- und Integrationsgesetz entsprechend zu ändern, zugestimmt.
Von einer Ausnahmeregelung im Drittstaaten-Kontingent profitieren sollen Personen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, wenn deren Erwerbstätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist».
Nach dem Willen des Nationalrats sollen aber von diesen Ausnahmen nicht nur Absolventinnen und Absolventen der Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) profitieren können.
Die grosse Kammer will diese Ausnahmen Absolventinnen von Bildungsgängen der gesamten Tertiärstufe gewähren. Gemeint sind damit auch Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen wie etwa einer Hotelfachschule. Auch Postdoktorandinnen und -doktoranden sollen einbezogen werden.
Antrag von vorberatender Kommission angenommen
Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Antrag seiner vorberatenden Kommission zu. Er will auch, dass die genannten Personen bleiben können, «wenn es sich um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss handelt».
Der Bundesrat setzte mit der Vorlage eine Motion von Nationalrat und Unternehmer Marcel Dobler (FDP/SG) um. Dieser argumentierte, wenn die Schweiz teure Spezialistinnen und Spezialisten ausbilde, sollten sie auch hier arbeiten können.
Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien. Wird die Ausnahme auf Hochschul- und ETH-Absolventen beschränkt, betrifft sie laut Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wenige hundert Menschen pro Jahr.
Thomas Aeschi (SVP/ZG) scheiterte mit einem Nichteintretensantrag. Wenn das Ausländergesetz weiter gelockert werde, würde sich die «Zuwanderungskrise» weiter verschärfen, schrieb er. Die Gesetzeslockerung stehe auch im Widerspruch zur Bundesverfassung. Diese besage, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werde.
Im Rat hiess es dazu, die Schweiz habe einen Fachkräftemangel. Die Lockerung des Ausländergesetzes stelle einen kleinen Beitrag zu dessen Reduzierung dar. Das Parlament habe seinerzeit die Motion Dobler in Kenntnis des Verfassungsartikels zur Zuwanderung überwiesen.
Darauf verwies auch Bundesrätin Baume-Schneider und sagte im Rat, eine neue Ausnahme zu gewähren, sei «acceptable», also vertretbar. Sie wandte sich gegen die Ausweitung der Ausnahmeregelung auf die gesamte Tertiärstufe. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.