Nationalratskommission begrüsst Strom-Rettungsschirm
Die Nationalratskommission möchte den Rettungsschirm für Stromunternehmen in Höhe von maximal zehn Milliarden Franken einführen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nationalratskommission will einen Schutzschirm für systemkritische Stromunternehmen.
- Dieser wurde zuvor vom Nationalrat beschlossen.
- Mit maximal zehn Milliarden soll die Stabilität auf dem Strommarkt sichergestellt werden.
Der Rettungsschirm für die Strombranche rückt näher: Nachdem der Ständerat kürzlich einen mit maximal zehn Milliarden Franken dotierten Rettungsschirm für die systemkritischen Stromunternehmen beschlossen hatte, hat nun auch die zuständige Nationalratskommission grundsätzlich grünes Licht gegeben.
Mit 18 zu 7 Stimmen trat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) auf die Vorlage ein, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Es handle sich um «ein klares Zeichen zugunsten der Stabilität des Strommarkts», hiess es. Die Stromversorgung müsse sichergestellt sein.
Stabilität auf dem Strommarkt soll sichergestellt werden
Ziel dieser Vorlage ist es, die Stabilität des Strommarktes sicherzustellen und den Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft sowie deren Eigentümerinnen und Eigentümern - und insbesondere den systemkritischen Unternehmen - bessere Refinanzierungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Mit dem vorgesehenen Mechanismus sollen systemkritischen Unternehmen, die aufgrund unvorhergesehener Marktentwicklungen von vorübergehenden Liquiditätsengpässen bedroht sind, Finanzhilfen gewährt werden können. Der Ständerat hiess das entsprechende Bundesgesetz in der Sommersession mit 28 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut.
Anders als der Bundesrat möchte der Ständerat, dass auch kleinere Unternehmen von der Bundeshilfe profitieren können, sofern sie systemrelevant sind. Der Bundesrat wollte allein die drei Konzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Die Urek-N wird die Detailberatung zur Vorlage um August fortsetzen.
Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten.