Nationalratskommission gegen Beitrag ans Institut für Föderalismus
Die Nationalratskommission lehnt den Eintritt in die Vorlage für Finanzhilfen an das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg ab.

Die zuständige Nationalratskommission will nicht auf die Vorlage für Finanzhilfen an das Institut für Föderalismus an der Universität Freiburg eintreten. Damit liegt sie auf Linie des Bundesrats, der gegen seinen Willen eine Vorlage hatte ausarbeiten müssen.
Den Auftrag dazu hatte ihm das Parlament mit einer im September 2020 gutgeheissenen Motion gegeben. Gemäss dem Beschluss sollte die Landesregierung eine dauerhafte Grundfinanzierung sicherstellen. Die Form der Finanzierung liess das Parlament offen.
In der Ende Februar verabschiedeten Botschaft zum entsprechenden Gesetz beantragte der Bundesrat beim Parlament, nicht auf die Vorlage einzutreten. Er begründete das mit der angespannten Finanzlage.
Staatspolitische Kommission lehnt Finanzhilfen für Institut für Föderalismus ab
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) folgte diesem Antrag mit 15 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Es sei nicht angebracht, dem Institut ein Sonderprivileg gegenüber anderen akademischen Instituten einzuräumen.
Darüber hinaus sei der Föderalismus in erster Linie Sache der Kantone, weshalb auch die Finanzierung des Föderalismusinstituts unter deren Aufgaben falle. Angesichts der Finanzlage sollte der Bund sowieso keine neuen Verpflichtungen eingehen und unnötige Aufgaben übernehmen.
Das Institut für Föderalismus (IFF) an der Universität Freiburg leitet Projekte zur Stärkung des Föderalismus und der guten Staatsführung auf internationaler und nationaler Ebene. Der Bund beteiligt sich bereits heute an konkreten Projekten dieses Kompetenzzentrums.