Die Nationalratskommission lehnt neue EU-Regeln für Wein-Etikettierung ab.
master
Die zuständige Nationalratskommission meint, eine Deklarationspflicht für Nährwert und Zutaten auf Weinen bringe den Konsumenten und der Gesellschaft keinen Nutzen. (Symbolbild) - Keystone

Die zuständige Nationalratskommission wehrt sich gegen neue EU-Vorschriften für die Etikettierung von Wein. Sie fordert den Bundesrat auf, auf die Übernahme der entsprechenden Bestimmungen zum Zutatenverzeichnis und zur Nährwertdeklaration auf Weinetiketten zu verzichten.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat eine entsprechende Motion eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Darüber entscheiden wird als Nächstes der Nationalrat.

Bundesrat will Getränkeverordnung ändern

Das Innendepartement EDI will die Getränkeverordnung dahingehend ändern, dass bei allen Weinen, Schaumweinen und Perlweinen auf dem Etikett oder via QR-Code zwingend die Zutaten und der Nährwert anzugeben sind. Damit sollen EU-Vorschriften übernommen werden.

Die WBK-N fordert jedoch eine Weinbezeichnung wie bisher. Sie weist gemäss Mitteilung darauf hin, dass Wein kein «zusammengesetztes» Produkt sei wie gewisse andere Lebensmittel. Die relevanten Inhaltsstoffe wie der Alkohol- und Sulfitgehalt müssten zudem bereits jetzt auf dem Etikett angegeben werden.

Schweizer Wein: Lokal vermarktet, wenig exportiert

«Die kategorische Übernahme von EU-Recht bei der Weindeklaration ist für die Schweiz, als Nicht-EU-Mitglied, nicht erwünscht», hiess es. Schweizer Wein werde mehrheitlich lokal oder im Inland vermarktet. Nur wenige Prozente der Schweizer Weinproduktion würden exportiert.

Eine Deklarationspflicht für Nährwert und Zutaten bringe den Konsumenten und der Gesellschaft keinen Nutzen. Für inländische und lokale Produzenten wie auch für den Handel entstünde aber ein neuer, kostentreibender Analyse- und Verwaltungsaufwand, der nicht über die Produktpreise weitergeben werden könnte. Auch den Behörden erwachsen laut der WBK-N durch die Pflicht erhebliche Kosten und Arbeitsaufwand für Überwachung, Prüfung und Nachmessungen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

LebensmittelNationalratBundesratHandelEDIEU