Nationalratskommission will Ausbau der Windenergie beschleunigen
Die erneuerbaren Energieanlagen sollen mit der Windenergie erweitert werden. Laut der Nationalratskommission soll dies so schnell wie möglich realisiert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Windenergieanlagen sollen laut der Nationalratskommission rasch ausgebaut werden.
- So kann die Energielücke geschlossen werden.
- Eine Terawattstunde erneuerbare Elektrizität zusätzlich pro Jahr will die Urek erreichen.
Um die drohende Energielücke zu schliessen, sollen neben der Wasser- und Solarenergie auch Windenergieanlagen rasch ausgebaut werden. Die zuständige Nationalratskommission setzt auf «beschleunigte Bewilligungsverfahren», ohne verfassungsmässige Grundsätze zu ritzen.
Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrats (Urek-N) will eine zusätzliche Jahresproduktion von einer Terawattstunde erneuerbarer Elektrizität realisieren. Dies teilte die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
18 zu 7 Stimmen
Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde mit 18 zu 7 Stimmen verabschiedet. Die Vorlage soll in der Frühjahrssession 2023 vom Parlament behandelt werden. Zuvor kann der Bundesrat Stellung beziehen.
Konkret sollen die Baubewilligungen für weit fortgeschrittene Windenergieprojekte vom Kanton erteilt und die damit zusammenhängenden juristischen Verfahren abgekürzt werden. Es sei der Kommission ein zentrales Anliegen, dass die Vorlage keinerlei verfassungsrechtliche Zweifel aufkommen lasse, heisst es in der Mitteilung.
Umweltorganisationen erwarten überstürzte Bewilligung
Die Umweltverbände begrüssen eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien grundsätzlich. Dies ist einer gemeinsamen Medienmitteilung von Pro Natura, SES, BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz und WWF Schweiz zu entnehmen.
Jedoch gibt es auch Vorbehalte bei möglichen verkürzten Bewilligungsverfahren: «Ein höheres Ziel würde Druck auf die überstürzte Bewilligung weiterer Anlagen ausüben, die noch nicht über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen.»
Deshalb solle das Produktionsziel im Beschleunigungsgesetz auf 0,6 statt wie nun von Nationalrat angedacht 1 Terawattstunden begrenzt werden. Ein überhastetes Verfahren könnte demnach zu Konfliktpotenzial mit Biodiversität und Landschaft führen.
Das Beschleunigungsgesetz müsse deshalb auf jene zehn Windenergieparks beschränkt bleiben, welche über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen oder demnächst über eine solche verfügen werden.