Nationalratskommission will Ausnahmen von Gentech-Moratorium prüfen
Noch im vergangenen September hatte der Nationalrat der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ohne Ausnahmen sehr deutlich zugestimmt.
Auch in der Vernehmlassung war die Verlängerung des Moratoriums breit akzeptiert worden. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb nur zu Forschungszwecken angebaut werden.
Doch anders als bei den letzten drei Verlängerungen weicht die lange schroffe Ablehnung gegen Gentech-Produkte im Parlament zunehmend auf. Der Ständerat entschied in der Wintersession, dass gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, von der Verlängerung des Moratoriums ausgenommen werden sollen.
Die Nationalratskommission sucht nun einen Kompromiss, wie der am Freitag veröffentlichten Mitteilung der Parlamentsdienste zu entnehmen ist. Mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die WBK-N, dass der Bundesrat dem Parlament spätestens bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf unterbreiten soll für eine risikobasierte Zulassungsregelung für die neuen Züchtungstechnologien (NZT). Dies unter der Voraussetzung, dass diese gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.