Nationalratskommission will Bundesrats-Ruhegehälter abschaffen

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Bern,

Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter könnten bald ihre beruflichen Vorsorgeprivilegien verlieren.

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Im Jahr 2025 bleibt der Mindestzinssatz für berufliche Vorsorgeguthaben bei mindestens 1,25 Prozent bestehen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Aus dem Amt geschiedene Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter sollen künftig keine Privilegien mehr bei der beruflichen Vorsorge haben. Die zuständige Nationalratskommission will das Ruhegehalt abschaffen und Magistratspersonen wie andere Versicherte behandeln.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP/SO) ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Als Nächstes befindet die Schwesterkommission des Ständerats darüber.

Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der SPK-N sind die Privilegien der Magistratspersonen bezüglich ihrer Vorsorgeleistungen gegenüber der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen. Es sei deshalb eine Lösung zu suchen, welche üblichen Versicherungslösungen entspreche. Nach Ansicht der Minderheit ist die geltende Regelung beizubehalten, weil nur so die Unabhängigkeit der Magistratspersonen garantiert werden könne.

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Kommentare

User #3354 (nicht angemeldet)

Auf dem richtigen Weg, dann weiter den Spesen Katalog bei Parlament und Ständerat.

User #2374 (nicht angemeldet)

Nach dem AHV und dem BVG debakel mal wieder was um das Volk für par Wochen zu beruhigen.

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