Nationalratsmitglieder sollen von zu Hause aus abstimmen können
Nationalräte, die wegen der Corona-Krise verhindert sind, sollen in Anwesenheit abstimmen können. Der Ständerat hat am Mittwoch die Basis dafür geschaffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nationalratsmitglieder sollen bereits ab kommender Woche von Zuhause aus abstimmen können.
- Der Ständerat hat am Mittwoch eine entsprechende Grundlage erarbeitet.
- So sollen auch Personen in Quarantäne oder Isolation ihre Stimme abgeben können.
Nationalratsmitglieder, die wegen der Corona-Krise verhindert sind, sollen in Anwesenheit abstimmen können. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat die Grundlage dafür geschaffen. Das Abstimmen von zu Hause aus soll bereits ab der nächsten Woche möglich sein.
Initiiert hatte das Projekt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Sie arbeitete eine dringliche Änderung des Parlamentsgesetzes aus, damit die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen möglich wird, die sich zu Hause in Isolation oder Quarantäne befinden.
Kritik von den SVP-Ständeräten
Es könne nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführten, hatte am Montag auch eine Mehrheit der grossen Kammer argumentiert. Ein Abbruch der Session wie im Frühling sei mit allen Mitteln zu verhindern.
Das Gesetz soll nur für den Nationalrat und längstens bis zum 1. Oktober 2021 gelten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte eine gleiche Regel für die kleine Kammer abgelehnt. Damit abwesende Nationalrätinnen und Nationalräte von zu Hause aus abstimmen können, braucht es dennoch grünes Licht vom Ständerat. Dieser stimmte der Praxisänderung am Mittwoch zu - mit 27 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
SPK-S-Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) sprach vom «institutionellen Respekt», den man mit einem Ja gegenüber der grossen Kammer manifestiere, weil diese eine solche Regelung für ihren Rat wünsche. Bei allem institutionellen Respekt, sagte Daniel Fässler (CVP/AI), er halte die Vorlage für eine «Haurückübung».
Grundsätzliche Kritik am Vorgehen kam von den SVP-Ständeräten, die die Verfassungsmässigkeit der Vorlage bezweifelten. Nur weil einzelne Ratsmitglieder fehlten, sei die Beschlussfähigkeit des Nationalrats in der Corona-Krise keinesfalls gefährdet, sagte Hannes Germann (SVP/SH).
Dringlichkeit benötigt Zustimmung
Verschiedene SP-Ständeräte betonten dagegen, dass es um die Aufrechterhaltung einer systemrelevanten Institution gehe. Das Anliegen des Nationalrats sei legitim.
Bevor das Gesetz umgesetzt werden kann, müssen beide Räte noch der Dringlichkeit zustimmen und danach die Vorlage in einer eigenen Schlussabstimmung verabschieden. Das soll bereits am (morgigen) Donnerstag geschehen.
Die Parlamentsdienste sind unter der Leitung des Nationalratsbüros bereits daran, ein Fernabstimmungssystem einzurichten, damit dieses ab der dritten Sessionswoche funktioniert. Mit dem System muss etwa sichergestellt sein, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt. Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen und auch keine Voten abgeben.
Ein Mitglied, das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18 Uhr dem Ratssekretariat melden. Wenn das Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, wird diese nicht wiederholt.