Nein zu zweitem Ständeratssitz für die beiden Basel
Die Forderung Basels nach einem zusätzlichen Ständeratssitz wurde abgelehnt. Ebenso sollen die Kantone bei der Ermittlung des Ständemehrs keine zweite Stimme bekommen.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sollen keinen zweiten Ständeratssitz erhalten. Ebenso sollen die beiden Kantone bei der Ermittlung des Ständemehrs keine zweite Stimme bekommen. Dieser Meinung ist die zuständige Ständeratskommission.
Einstimmig lehnte die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) die Forderung aus Basel-Stadt ab, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Bundesstaat beruhe auf einem föderalen Gleichgewicht zwischen den grösseren und den kleineren Kantonen, und deren Wirtschaftskraft spiele dabei keine Rolle, befand sie.
Föderales Gleichgewicht als Argument
Wolle man neue Kriterien für die Zusammensetzung des Ständerates, bräuchte es eine grundlegende Reform. Und bekämen einzelne Kantone zusätzliche Vertretungen oder Standesstimmen, könnten andere Kantone oder Städte dieselbe Forderung stellen. Dies wiederum könnte das Gleichgewicht zwischen den Sprachregionen stören.
Das volle Ständerecht für die ehemaligen Basler Halbkantone fordert Basel-Stadt mit einer Standesinitiative. Der Kanton argumentiert mit der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit. Für Basel-Stadt – Geberkanton, urbanes Zentrum, Wirtschaftsstandort – sei die einschneidende Einschränkung zunehmend weniger hinnehmbar.
Verfassungsänderung als Lösung?
Die seit 2000 geltende Verfassung unterscheide nicht mehr zwischen Kantonen und Halbkantonen, hiess es zur Begründung der Initiative. Neben den beiden Basel teilen sich auch Ob- und Nidwalden respektive die beiden Appenzell eine Standesstimme und einen Sitz im Ständerat.
Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Basler Initiative. Sagt er ebenfalls Nein, geht das Begehren an die zuständige Kommission des Nationalrats und an die grosse Kammer. Sagt auch der Nationalrat Nein, ist die Initiative vom Tisch.