Neues Datenschutzrecht tritt in einem Jahr in Kraft
In einem Jahr tritt in der Schweiz das neue Datenschutzrecht in Kraft. Diesen Entscheid hat der Bundesrat am heutigen Mittwoch gefällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das neue Datenschutzrecht tritt in einem Jahr in Kraft.
- Damit erhalte die Wirtschaft genügend Zeit, die Umsetzung vorzubereiten, so der Bundesrat.
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz und die zugehörige Verordnung treten am 1. September 2023 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden.
Damit erhalte die Wirtschaft genügend Zeit, die Umsetzung vorzubereiten, schrieb die Landesregierung zur Begründung.
Den Ergebnissen der Vernehmlassung habe der Bundesrat mit Änderungen bei den Ausführungsbestimmungen Rechnung getragen, hiess es weiter. So wurden unter anderem Private von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit.
Revision 2020 im Parlament verabschiedet
Das Parlament hatte die Revision im September 2020 verabschiedet. Ziel ist insbesondere, die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht und damit die Anerkennung der Schweiz durch die Europäische Union als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau sicherzustellen. Diese Anerkennung wird derzeit überprüft. Zudem geht es laut Bundesrat darum, der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen.
Es sei für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zentral, dass Daten aus EU-Staaten auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen in die Schweiz übermittelt werden könnten, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.