Das künftige Fingerabdrucksystem soll auch Gesichter vergleichen können. Der Bundesrat hat dafür einen Kredit von knapp 25 Millionen Franken gutgeheissen.
afis fingerabdrucksystem
Ein Grenzschutzbeamter demonstriert das Fingerabdrucksystem Afis auf einer Pressekonferenz im Jahr 2003. Dieses soll nun ersetzt werden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat einen Kredit für das künftige Fingerabdrucksystem gutgeheissen.
  • Dieses soll neben Abdrücken von Fingern und Handflächen auch Gesichter vergleichen können.
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Das künftige Fingerabdrucksystem soll neben Abdrücken von Fingern und Handflächen auch Gesichtsbilder vergleichen können. Der Bundesrat hat einen Kredit von knapp 25 Millionen Franken für ein neues Projekt gutgeheissen.

Er betont, es handle sich nicht um Gesichtserkennung. Denn diese sei in der Schweiz verboten, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung zu seinem Beschluss vom (gestrigen) Mittwoch.

Das heutige Fingerabdrucksystem namens Afis des Bundesamts für Polizei (Fedpol) muss laut Bundesrat auf das Jahr 2026 hin erneuert werden. Das neue System soll um ein Modul erweitert werden, das den Gesichtsbildabgleich ermöglicht. Für das Projekt «Afis 2026» hat der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 24,61 Millionen Franken gutgeheissen.

Keine Bilder aus sozialen Medien

Die Regierung betont, es handle sich dabei nicht um ein System zur Gesichtserkennung. Der Gesichtsbildabgleich sei vielmehr eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren. Es komme insbesondere dann zur Anwendung, wenn keine Fingerabdruck- oder DNA-Spuren vorhanden seien.

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Eine Mitarbeiterin der Kapo Zürich demonstriert die Möglichkeit der Sicherheitskontrolle mit einem Fingerabdruck-Scanner an einer Medienkonferenz. - keystone

Konkret könne – analog zu einem Fingerabdruckvergleich – in einem Strafverfahren ein Bild eines oder einer Verdächtigen mit Bildern abgeglichen werden, die in Afis gespeichert sind. Andere Quellen wie Ausweisbilder oder Fotos aus sozialen Netzwerken dürften nicht verwendet werden. Zudem würden Bilder gesuchter Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen.

Zentral im Kampf gegen Kriminelle

Die rechtliche Grundlage für den Abgleich von Gesichtsbildern besteht laut Bundesrat bereits seit 2013. Die Datenschutzbestimmungen seien dieselben wie für Fingerabdrücke und DNA-Profile.

Das Fedpol bearbeitet gemäss Mitteilung jährlich über 340'000 Anfragen zur Identifikation – im Auftrag von nationaler und internationaler Polizei sowie von Grenz- und Migrationsbehörden. Die automatisierte Identifikation von Personen und Tatortspuren anhand von Finger- und Handabdrücken sei «ein zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung», schreibt der Bundesrat.

Das heutige Afis ist im Jahr 2016 eingeführt worden und sei auf eine Betriebsdauer von zehn Jahren ausgelegt. 2026 werde es deshalb aus technischer und vertraglicher Sicht das Ende seiner Laufzeit erreichen. Die Einführung des neuen Systems soll gemäss heutigen Plänen Ende November 2026 abgeschlossen sein.

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