Technik: Von YouTube bis Insta: Bundesrat will Transparenz regeln
Die Bevölkerung soll gegenüber Online-Plattformen wie Google und Facebook mehr Rechte erhalten: Der Bundesrat bereitet eine Gesetzesvorlage vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Facebook, YouTube, Twitter und Co. müssen transparenter informieren, findet der Bundesrat.
- Gerade diejenigen Systeme, die entscheiden, wer was zu sehen bekomme, seien intransparent.
- Auch gegen Sperrungen und Löschungen könne man sich nur ungenügend wehren.
Nutzerinnen und Nutzer grosser Kommunikationsplattformen sollen in der Schweiz mehr Rechte erhalten: Der Bundesrat will die Plattformen regulieren und für mehr Transparenz sorgen. Die Landesregierung hat eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage bestellt.
Menschen in aller Welt informierten sich immer stärker über grosse Kommunikationsplattformen wie beispielsweise Google, Facebook, YouTube oder Twitter. Die Plattformen seien wesentlich an der Meinungsbildung beteiligt, erklärt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Die Betreiber würden vermehrt die öffentliche Debatte beeinflussen.
Wenig Transparenz und kaum Handhabe gegen Sperrungen
Bis heute seien die Plattformen aber kaum reguliert: Insbesondere diejenigen Systeme, die entscheiden, wer welche Inhalte zu sehen bekommt, seien intransparent. Überdies hätten Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Anbietern eine schwache rechtliche Stellung. «Dies zeigt sich beispielsweise dann, wenn eine Plattform das Konto von Nutzenden sperrt oder Inhalte löscht. Nutzerinnen und Nutzer können sich momentan gegen solche Sperrungen und Löschungen nicht oder nur ungenügend wehren», so der Bundesrat.
Die geplanten Bestimmungen sollen für Betreiber grosser Kommunikationsplattformen (Intermediäre) gelten. Dass Behörden mehr als in der analogen Welt in Inhalte eingreifen können, ist nicht vorgesehen. Die Vernehmlassungsvorlage soll unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz (BJ) bis im März 2024 vorliegen.
Vorgeschlagene Stossrichtung der Vorlage
In einem ersten Schritt sollen die Betreiber eine Kontaktstelle und einen Rechtsvertreter in der Schweiz benennen. Diese würden für Betroffene als Anlaufstelle dienen, um eine Überprüfung von Kontosperrungen oder der Entfernung von Inhalten zu verlangen.
In einem zweiten Schritt soll ein unabhängige Schweizer Schlichtungsstelle geschaffen werden. Diese müsste von den Plattformen finanziert werden, so die Erklärung des Bundesrats.
Ferner sollten die Plattformen Werbeinhalte als solche kennzeichnen. Bei zielgruppenspezifischer Werbung sollen die Plattformen überdies die wichtigsten Parameter veröffentlichen, nach welchen die Inhalte angezeigt werden.
Schliesslich sollten die Plattformen Nutzenden eine Möglichkeit bieten, Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise zu melden. Diese Meldungen wiederum müssten die Plattformen überprüfen und die Meldenden über das Ergebnis informieren, so der Bundesrat in der Medienmitteilung.