Nicht erst ab 16
Der Bundesrat will die vom Parlament festgestellten Lücken bei den Familienzulagen schliessen. Konkret sollen Ausbildungszulagen künftig nicht erst ab 16 Jahren ausgezahlt werden, sondern ab Beginn der Ausbildung.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat eine Änderung des Familienzulagengesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
- Künftig sollen Ausbildungszulagen ab Beginn der Ausbildung ausbezahlt werden.
- Der Bund erwartet Mehrkosten von 16 Millionen Franken.
Das Parlament hat bei den Familienzulagen Lücken festgestellt. Diese sollen nun geschlossen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch darum eine Änderung des Familienzulagengesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Konkret sollen Ausbildungszulagen künftig nicht erst ab 16 Jahren ausgezahlt werden, sondern ab Beginn der Ausbildung. Zudem soll es Ausbildungszulagen auch für Kinder geben, die bereits 16 Jahre alt sind, aber noch die obligatorische Schule besuchen.
Mit den Änderungen setzt der Bundesrat eine weitere Forderung des Parlaments um. Seit Anfang 2013 gibt es Familienzulagen für jedes Kind. Ausgenommen sind einzig arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Diese Lücke bei den arbeitslosen Müttern soll nun geschlossen werden.
Subvention für Familienorganisationen
Auch eine Grundlage für Subventionen für Familienorganisationen soll geschaffen werden. Bisher waren dessen Finanzhilfen direkt auf die Bundesverfassung abgestützt. Aus rechtsstaatlicher Sicht sei aber die Schaffung einer expliziten gesetzlichen Grundlage nötig.
Der Bundesrat beziffert die Mehrkosten der Änderungen auf 16 Millionen Franken. Gesamthaft belaufen sich die Familienzulagen auf jährlich 5,8 Milliarden Franken.