Mit einer neuen Vorlage im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sollen die missbräuchlichen Konkurse erschwert werden.
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Parlamentarier debattieren während der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Donnerstag, 16. Dezember 2021 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer neuen Vorlage des Bundes sollen missbräuchliche Konkurse erschwert werden.
  • Neu müssen auch staatliche Bürger Schuldner auf Konkurs betreiben.
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Mit einem Tätigkeitsverbot wird missbräuchlichen Konkursen der Riegel geschoben. Ergänzend hinzu kommen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können.

Staatliche Bürger müssen Schuldner betreiben

Anteile von faktisch pleitegegangenen Unternehmen dürfen künftig nur unter bestimmten Bedingungen verkauft werden. Es muss sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Abgeschafft wird beim sogenannten Opting-out zudem der rückwirkende Austritt aus der Revisionspflicht.

Konkurs
Missbräuchliche Konkurse sollen angegangen werden. (Symbolbild) - Keystone

Auch staatliche Gläubiger müssen Schuldner zudem neu auf Konkurs betreiben. Diese Differenz haben die Räte als letztes bereinigt. Die Ratslinke hatte sich vergeblich für ein Wahlrecht für staatliche Stellen wie die Steuerverwaltung oder die Suva gewehrt. Diese hätten weiterhin auch auf Pfändung den Konkurs fortsetzen können sollen.

Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der Vorlage des Bundesrats keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen. Ebenso andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.

Letzter offener Punkt in der Differenzbereinigung war eine Umplatzierung eines falsch positionierten Gesetzesartikels. Ein Schweizer Bürger hatte die Räte darauf aufmerksam gemacht. Dabei ging es um verbotene Rechtsgeschäfte.

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