Parlament

Parlament genehmigt Telearbeit-Besteuerung von Grenzgängern

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Bern,

Die Schweiz und Frankreich haben eine Einigung zur Besteuerung von Telearbeit erreicht.

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Regelungen zur Besteuerung der Telearbeit über die Grenzen gab es schon während der Pandemie. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH

Im vergangenen Jahr haben sich die Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Telearbeit von französischen Grenzgängern für Schweizer Betriebe geeinigt. Das Parlament hat dem damals vereinbarten Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Nachbarland zugestimmt.

Mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen hiess der Ständerat das Abkommen am Donnerstag gut. Der Nationalrat hatte im März mit 180 zu 1 Stimme Ja gesagt.

Das Abkommen trage den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung, schrieb der Bundesrat. Das Abkommen bringe für rund 230'00 Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus Frankreich Rechtssicherheit, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE) namens der Wirtschaftskommission.

Grenzenlose Arbeit: Neue Regelungen zur Steuerverteilung

Regelungen zur Besteuerung der Telearbeit über die Grenzen gab es schon während der Pandemie. Kantone und Verbände begrüssten die Lösung, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Gemäss dem Abkommen dürfen Grenzgänger aus Frankreich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr im Homeoffice erledigen.

Das Land, in dem sich der Arbeitgeber befindet, muss dem Wohnsitzland des oder der Angestellten 40 Prozent der Steuern überweisen, die er auf den Vergütungen aus Telearbeit im Wohnsitzstaat erhoben hat. Damit die Regeln durchgesetzt werden können, ist ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten vorgesehen.

Spezialregelung für Genf und Aktualisierung des Doppelbesteuerungsabkommens

Für den Kanton Genf, wo besonders viele Grenzgänger aus Frankreich arbeiten, gilt eine Spezialregelung: Der Bund beteiligt sich pro Jahr mit bis zu 50 Millionen Franken an den Genfer Ausgleichszahlungen an zwei benachbarte französische Departemente.

Das Zusatzabkommen aktualisiert noch weitere Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich. Unter anderem wird dieses mit den Vorgaben der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) aktualisiert.

Kommentare

User #2025 (nicht angemeldet)

Fazit: wieder 50 Millionen an die EU und 230'000 Schweizer die einen job suchen, müssen weiter suchen...

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