Parlament hat Teuerungsausgleich für das Bundespersonal im Visier
Der Teuerungsausgleich für Bundespersonal soll künftig nicht mehr gesetzlich geregelt sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Teuerungsausgleich soll nicht mehr gesetzlich geregelt sein.
- Die SPK stimmt einer Motion des Nationalrates zu.
Ob und unter welchen Voraussetzungen das Bundespersonal einen Teuerungsausgleich erhält, soll nicht mehr gesetzlich geregelt sein. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) hat einer Motion aus dem Nationalrat zugestimmt.
Mit 4 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die SPK ihrem Rat, den Vorstoss der nationalrätlichen Finanzkommission anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Folgt ihr der Ständerat, muss der Bundesrat eine Bestimmung im Bundespersonalgesetz aufheben.
Das Gesetz sieht heute vor, dass der Bundesrat einen angemessenen Teuerungsausgleich ausrichtet – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Bundes sowie der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Die Befürworter einer Änderung monieren, dieser Grundsatz führe faktisch zu einem automatischen Teuerungsausgleich. Die Gegner und der Bundesrat argumentieren, es bestehe schon heute kein Anspruch auf einen Teuerungsausgleich. Zudem entscheide am Ende das Parlament im Rahmen der Budgetdebatte.
Entschieden hat die Ständeratskommission auch über eine Motion von SVP-Nationalrat Peter Keller (NW). Dieser fordert, dass Bundesangestellte alle Entschädigungen an die Bundeskasse abführen müsse. Das geht der Kommission zu weit. Sie schlägt eine Änderung des Textes vor. Demnach sollen Bundesangestellte einen angemessenen Teil der Entschädigungen an die Bundeskasse abführen müssen.