Parlament ist sich über Ausgestaltung der E-ID im Grundsatz einig
Der Ständerat hat am Dienstag den Weg für die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises freigegeben.
Der neue Anlauf zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises ist auf gutem Weg. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den gesetzlichen Grundlagen zugestimmt. Differenzen gibt es noch bei einzelnen Datenschutz- und Cybersicherheitsfragen.
Die kleine Kammer stimmte dem Bundesgesetz und dem Kreditbeschluss für eine E-ID in der Gesamtabstimmung deutlich zu. Mit 43 zu 1 Stimme respektive 44 zu 1 Stimme. Der Nationalrat hatte die Vorlage im Frühjahr ebenfalls deutlich angenommen.
Ständerat stimmt staatlicher E-ID zu, Sicherheitsbedenken bleiben
Die staatliche E-ID ist der zweite Anlauf für die Einführung der elektronischen Identität. Sie soll 2026 eingeführt werden. Der erste Versuch – eine privatwirtschaftliche Lösung – wurde 2021 an der Urne abgelehnt.
Sicherheitsbedenken gaben gemäss Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag für das Nein. «Es sind die richtigen Lehren daraus gezogen worden.» Dies sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) im Ständerat.
Wie im Nationalrat gab es auch im Ständerat nur vereinzelte kritische Stimmen zur Vorlage. Pirmin Schwander (SVP/SZ) warnte vor möglichen Datenabflüssen. «Die Sicherheitsbestimmungen sind nicht vertrauenswürdig genug.» Die geplanten Verfahren führten zur «massenhaften Speicherung von biometrischen Daten».
Fokus auf Datenschutz und Sicherheitsaspekte
Die Mehrheit zeigte sich aber überzeugt, dass der Bundesrat mit der neuen Vorlage ein sehr solides Fundament geschaffen habe. «Wir erfüllen alle Anforderungen des Parlaments und stellen den Datenschutz in den Vordergrund.» Dies sagte Justizminister Beat Jans.
Gerungen wird noch um die Details. Unter anderem sprach sich der Ständerat auf Antrag seiner Rechtskommission (RK-S) dafür aus, dass der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können soll. Zudem soll der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden.
Weiter sollen öffentliche Stellen die E-ID in jedem Fall als Identifizierungsmöglichkeit und somit als Alternative zu analogen Ausweisen annehmen. Darüber hinaus legt der Ständerat grossen Wert auf die Datensicherheit bei der Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID. Er passte die diesbezüglichen Bestimmungen in der Vorlage an.
Private «Wallet»-Anbieter unter Auflagen möglich
Unmittelbar nach der Einführung der E-ID soll deren Aufbewahrung entsprechend ausschliesslich in einer eigens konzipierten «Bundes-Wallet»-Anwendung erfolgen. Dennoch möchte es der Ständerat grundsätzlich ermöglichen, dass in Zukunft auch private Anbieterinnen und Anbieter einer «Wallet»-Anwendung für die Aufbewahrung und Vorweisung der E-ID zugelassen werden. Allerdings nur, insofern sie strikte vom Bundesrat erlassene Vorschriften erfüllen.
Die Vorlage geht zur Bereinigung der Differenzen zurück an den Nationalrat. Bereits einig sind sich die Räte beim Kreditbeschluss im Umfang von insgesamt rund hundert Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen E-ID-Systeme.
E-ID soll 2026 eingeführt werden
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) soll gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) soll für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein. Die persönlichen Daten sollen nur auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert werden.
Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, sind vorgesehen. Die E-ID soll kostenlos und freiwillig sein – die heutigen Identitätskarten oder Pässe werden dadurch nicht ersetzt. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.
«Ziel ist, dass wir uns ab 2026 sicher und einfach in der virtuellen Welt ausweisen können», sagte Jans. Das werde allen das Leben erleichtern und Zeit sparen. Ein konkreter Anwendungsfall ist gemäss Parlamentsunterlagen etwa die elektronische Bestellung eines Strafregisterauszugs oder der Altersnachweis beim Kauf von Alkohol in einem Laden.
Digitale Infrastruktur für kantonale und kommunale Behörden und Private
Der Bundesrat will weiter, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht. So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge und Diplome künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können.
Damit schaffe der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz, schrieb der Bundesrat im November 2023 bei der Vorstellung seiner Vorlage. Wer eine E-ID möchte, wird nach diesen Angaben des Bundesrats eine App auf dem Smartphone herunterladen und ein von der Schweiz ausgestelltes Ausweisdokument per Kamera scannen müssen. Dann gilt es, ein Selfie hochzuladen. Das Fedpol muss danach die Authentizität der Angaben prüfen.