Parlament stärkt Schutz von Opfer häuslicher Gewalt und Stalking
Das Wichtigste in Kürze
- Stalker müssen in Zukunft Fussfesseln tragen, um Rayonverbote zu respektieren.
- Verfahren um häusliche Gewalt soll man nicht mehr so leicht einstellen können.
Das Parlament stärkt den Schutz von Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking. Es hat einem Gesetzesprojekt des Bundesrates zugestimmt. Zu den Massnahmen zählen etwa elektronische Fussfesseln für Stalker.
Im letzten Jahr sind über 17'000 Straftaten von häuslicher Gewalt registriert worden. 21 Menschen starben, die meisten davon Frauen. Mit dem Gesetz will der Bundesrat die Opfer besser schützen. Es sieht vor, Kontakt- und Rayonverbote besser durchzusetzen. Zudem sollen weniger Strafverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingestellt werden.
Die meisten Änderungen im Zivil- und im Strafrecht waren im Parlament unbestritten. Am Montag hat der Nationalrat die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Bewegungsdaten als Beweis
Kontakt- und Rayonverbote können Gerichte bei Drohungen oder Stalking seit zehn Jahren verhängen. Künftig sollen sie auch anordnen können, dass der Stalker oder die Stalkerin eine elektronische Fussfessel oder Armband trägt.
Damit kann aufgezeichnet werden, wo sich die Person aufhält. Hält sie sich nicht daran, können die Aufzeichnungen in einem Verfahren als Beweis verwendet werden.
Nicht möglich ist dagegen ein unmittelbares Eingreifen der Polizei, wenn ein Stalker das Kontaktverbot missachtet und sich dem Opfer nähert. Im Vernehmlassungsentwurf schlug der Bundesrat eine laufende Überwachung in Echtzeit vor. Davon sah er später ab: Die Daten sollen nur nachträglich ausgewertet werden.
Überwachung auf Antrag des Opfers
Ebenso hat der Bundesrat die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel kann für höchstens jeweils sechs und nicht zwölf Monate angeordnet werden.
Die Überwachung mit Fussfessel wird auf Antrag des Opfers angeordnet. Das Parlament hat im Gesetz verankert, dass die Kosten dafür der überwachten Person auferlegt werden können. Das soll auch für die Gerichtskosten möglich sein.
Täter setzen Opfer unter Druck
Im Strafrecht werden neue Regeln zur Sistierung und Einstellung von Verfahren wegen häuslicher Gewalt verankert. Ob das Strafverfahren fortgeführt wird, soll nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein. Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Täter das Opfer unter Druck setzen, damit es die Einstellung des Verfahrens verlangt.