Die Pflicht, Kinder gewaltfrei zu erziehen, soll laut dem Parlament im Zivilgesetzbuch verankert werden. Dies gegen den Willen des Bundesrats.
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Lässt sich der Schutz von Kindern gegen Gewalt in der Erziehung gesetzlich regeln? Der Nationalrat hat beim Bund einen Bericht bestellt. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Recht auf gewaltfreie Erziehung für Kinder soll im Zivilgesetzbuch verankert werden.
  • Das haben National- und Ständerat gegen den Willen des Bundesrats entschieden.
  • Laut der Motionärin erleben 130'000 Kinder in der Schweiz in der Erziehung Gewalt
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Das Parlament hat dem Bundesrat gegen dessen Willen den Auftrag erteilt, das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Der Ständerat stimmte am Mittwoch als Zweitrat einem Vorstoss von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR) mit 27 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

In der Schweiz erleben laut der Motionärin 130'000 Kinder in der Erziehung Gewalt. Der Grundsatz des besonderen Schutzes gehöre deshalb auch ins ZGB. Auch Ohrfeigen oder Klapse würden ein Kind erniedrigen und demütigen.

Schweiz von Uno gerügt

Die Uno habe die Schweiz zudem schon zweimal gerügt, weil sie noch keine entsprechenden Schritte unternommen hat, obwohl sie 1997 die Uno-Konvention für die Rechte des Kindes unterzeichnet hat.

Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) sprach insgesamt von einer sehr traurigen Bilanz. In der Schweiz leide jedes fünfte Kind unter schwerer Gewalt, rund 1500 Kinder landeten deswegen jedes Jahr in einem Spital. Ein Gesetzesartikel schaffe Klarheit, habe eine hohe Signalwirkung und wirke sich positiv aus auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung. «Damit werden Kinder vor Gewalt geschützt.»

Heidi Z'graggen
Heidi Z'graggen anlässlich der CVP Delegiertenversammlung vom Samstag, 20. Oktober 2018 in der Messe Luzern. - Keystone

Der Bundesrat wollte die Motion nicht annehmen. Laut Justizministerin Karin Keller-Sutter ist Gewalt gegen Kinder zu verurteilen. «Aber es braucht keine neue gesetzliche Regelung, das ist bereits heute verboten.»

Kinder seien durch das Strafrecht sowie durch kürzlich ausgebaute Melderechte und Meldepflichten geschützt, hält der Bundesrat in seiner schriftlichen Antwort auf den Vorstoss weiter fest. Ein Gesetzesartikel könne zudem die Angst vor staatlichem Interventionismus schüren. Wichtig ist für die Landesregierung vielmehr ein gut ausgebautes Kinder- und Jugendhilfe-System sowie die Prävention.

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