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Parlament will im Mietrecht zwei Formvorschriften lockern

Keystone-SDA
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Bern,

Im Mietrecht sollen zwei Regelungen gelockert werden. Beide betreffen eine unbürokratischere Gestaltung von Mitteilungen.

Mietrecht Lockerung
Mit der Lockerung von Miet-Formvorschriften wollen die Eidgenössischen Räte den Verwaltungsaufwand von Wohnungsbesitzerinnen und -besitzern verringern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/APA/APA/BARBARA GINDL

Die Eidgenössischen Räte wollen im Mietrecht zwei Formvorschriften lockern. So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

Ständerat muss neuem Mietrecht noch zustimmen

Es geht um Änderungen im Obligationenrecht, welche die Rechtskommission des Nationalrats ausarbeitete. Nachdem der Nationalrat dem Gesetzesprojekt bereits im März zustimmte, hat am Montag auch der Ständerat Ja dazu gesagt. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen.

Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Kommentare

User #1752 (nicht angemeldet)

Richtig so! Nur der Eigentümer sollte über sein Eigentum verfügen können und nicht links/grün. Gratis gibt es in der Regel nichts.

User #5831 (nicht angemeldet)

Alles zu Gunsten der Vermieter? Wir können zahlen und zahlen.

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