Parlament will missbräuchliche Konkurse weiter erschweren
Das Wichtigste in Kürze
- Missbräuchliche Konkurse und Schädigung von Gläubigern soll eingeschränkt werden.
- Der Nationalrat hat einer entsprechenden Gesetzesvorlage zugestimmt.
Ein ganzes Paket von Massnahmen soll missbräuchliche Konkurse und Schädigungen von Gläubigern weiter erschweren. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat der entsprechenden Gesetzesvorlage mit 137 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Er will aber weniger weit gehen als der Ständerat.
Ein Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP hatte keine Chance. Für Yves Nidegger (SVP/GE) handelt es sich um eine «Alibireform, die am Ziel vorbeischiesst». Die anvisierten missbräuchlichen Konkurse würden damit in keiner Weise entschärft. Laut Parteikollege Pirmin Schwander (SZ) fehlt es insbesondere an genügenden Daten für eine gezielte Bekämpfung des Missbrauchs.
Jährlich entstehen laut Expertenschätzungen Schäden von mehreren hundert Millionen Franken durch missbräuchliche Konkurse. Ein Konkurs soll Unternehmen gemäss der bundesrätlichen Vorlage keinen Vorwand mehr bieten können, Löhne und Schulden nicht zu zahlen und andere Unternehmen auf unlautere Weise zu konkurrenzieren.
Das Herzstück der Vorlage bilden Massnahmen im Strafrecht. Den Riegel schieben will der Bundesrat den Missbräuchen namentlich mit einem Tätigkeitsverbot. Ein Gericht kann ein solches bei einem Konkurs- oder Betreibungsdelikt bereits heute anordnen und jemandem eine Funktion in einem Unternehmen verbieten.
Neu soll das im Strafregister eingetragene Tätigkeitsverbot den Handelsregisterämtern mitgeteilt werden. Diese sollen die betreffenden Personen aus dem Handelsregister löschen. Nach dem Ständerat war dieser Punkt auch im Nationalrat unbestritten.
Ergänzend sollen präventive Massnahmen im Obligationen- sowie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hinzukommen. So soll die Öffentlichkeit nach den im Handelsregister eingetragenen Personen suchen und die Funktionen der Gesuchten sehen können. Auch dazu herrscht Einigkeit unter den Räten.
In der Detailberatung ging es um die Differenzen zwischen den Räten beim Mantelhandel, beim sogenannten Opting-out (Revisionsverzicht) sowie beim vom Bundesrat vorgeschlagenen Wahlrecht der öffentlichen Hand, dass diese künftig bei Betreibungen zwischen Konkurs und Pfändung wählen können soll.
In allen drei Fragen bleiben die Differenzen nach den Entscheiden des Nationalrates bestehen. Bei der Ausgestaltung des bundesgerichtlich gestützten Verbotes des Mantelhandels beharrt der Nationalrat auf einer engeren Fassung.
Er will, dass Anteile von faktisch pleite gegangenen Unternehmen nur verkauft werden dürfen, wenn es sich um überschuldete Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit und Aktiven handelt. Ein umfassendes Verbot gemäss Ständerat schiesse weit über das Ziel hinaus, sagte Kommissionssprecher Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH). Lediglich ein Prozent aller Konkurse seien missbräuchlich.
Nicht einig sind sich die Räte auch beim Opting-out, also der eingeschränkten Revisionspflicht. Der Nationalrat sprach sich mit 139 zu 52 Stimmen für die Lösung des Bundesrates aus. Diese will den rückwirkenden Austritt aus der Revisionspflicht abschaffen. Der Ständerat hatte eine Verschärfung beschlossen und will eine zweijährige Bewährungsfrist einführen, erst dann könnten Firmen auf eine Revision verzichten.
Dritter Streitpunkt bleibt, ob staatliche Gläubiger wie die Steuerverwaltungen oder die Suva neu frei wählen können dürfen, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird. Auch hier entschied sich der Nationalrat mit 115 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Lösung des Bundesrats.
Diese will diese Ausnahmeregelung nicht ganz aufheben. Öffentlich-rechtliche Stellen sollen also nicht mehr zwingend auf Pfändung betreiben müssen. Dieser Paradigmawechsel würde dazu führen, dass für überschuldete Firmen vermehrt Konkurse verhängt werden können.
Insgesamt gehe es beim vorliegenden Paket um einen Balanceakt, betonten mehrere Sprecherinnen und Sprecher. Es gehe darum, missbräuchliche Konkurse möglichst zu unterbinden, aber dabei die Wirtschaftsfreiheit nicht zu sehr einzuschränken, betonte Daniela Schneeberger (FDP/BL). Unternehmerisches Scheitern dürfe nicht kriminalisiert werden, sagte Justiziministerin Karin Keller-Sutter.
Insgesamt waren die Bedenken im Nationalrat unüberhörbar, ein «Bürokratiemonster» zu schaffen, wenn man den Verschärfungen des Ständerats folge, meinte etwa Philipp-Matthias Bregy (Mitte/VS). Unbescholtene Unternehmen - und das seien die meisten - mit zusätzlichen administrativen Massnahmen zu belasten, sei völlig unverhältnismässig, ergänzte Judith Bellaiche (GLP/ZH).
Nun muss sich wieder der Ständerat mit der Vorlage befassen.