Parlament will mit neuen Regeln Sicherheit um Asylzentren erhöhen
Nach Sicherheitsvorfällen in und um Bundesasylzentren hat das Parlament verschiedene in der Praxis angewandte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert.

Das Parlament will nach Sicherheitsvorfällen in und um Bundesasylzentren handeln. Es hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.
Der Ständerat hat die Änderungen im Asylgesetz am Dienstag bereinigt und für die Schlussabstimmung bereit gemacht. Die Neuerungen sollen die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von Mitarbeitenden in Bundesasylzentren sowie in Unterkünften an Flughäfen verbessern.
Basis der Reform sind Empfehlungen von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer vom Herbst 2021. Zuvor waren Vorwürfe publik geworden, wonach private Sicherheitsleute in den Bundesasylzentren immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben sollen. Inzwischen ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken, wie der Bundesrat zur Vorlage schrieb.
Trotzdem sollen im Asylgesetz künftig die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in diesen Zentren verankert werden. Dabei soll ausdrücklich genannt werden, in welchen Fällen das SEM polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden darf, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Parlament folgt den Bundesrat-Vorschlägen
Auch soll geregelt werden, wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Das Parlament folgte durchwegs den Vorschlägen des Bundesrats.
In zwei Punkten gehen die Räte aber weiter. Die Zone um die Bundesasylzentren wird vergrössert, in der gegen Asylsuchende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden können. Und SEM-Mitarbeitende können für die Verfahren oder die Sicherheit elektronische Geräte wie Handys von Asylsuchenden konfiszieren.
Zuletzt umstritten waren Beschwerdemöglichkeiten für Asylsuchende gegen Disziplinarverfügungen des SEM. Der Nationalrat beschloss einen Kompromiss mit differenzierten Beschwerdewegen, je nach Massnahme. Bei einer Zuweisung in ein besonderes Zentrum für Renitente gibt es mehr Beschwerdemöglichkeiten als bei anderen Disziplinarverfahren. Der Ständerat schloss sich dem nun an.