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Parlament will noch kein Verbot von Konversionstherapien

Keystone-SDA
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Bern,

Schweizer Räte lehnen aktuell ein landesweites Verbot von Konversionstherapien ab, warten jedoch auf einen Bericht des Bundes.

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Regenbogenfahne in einem Strassenumzug. (Symbolbild) - keystone

Die Eidgenössischen Räte wollen derzeit noch kein Verbot von Konversionstherapien in der Schweiz. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat zwei Standesinitiativen aus Luzern und Basel-Stadt mit der Forderung nach einem landesweiten Verbot keine Folge gegeben.

Allerdings heisst das nicht, dass der Nationalrat kein Verbot von solchen Behandlungen zur Änderung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person will.

Im Dezember 2022 nahm nämlich die grosse Kammer einen Vorstoss seiner Rechtskommission für ein solches Verbot an. Sie ist nun im Ständerat hängig. Dessen Rechtskommission hat beschlossen, mit der Behandlung dieses Vorstosses zuzuwarten, bis ein Bericht des Bundes zu diesem Thema vorliegt, den der Nationalrat im März 2022 mit einem Postulat forderte.

Auf den Bundesbericht wird gewartet

Auch eine Minderheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats forderte im Vorfeld der Debatte vom Dienstag, auf diesen Bericht zu warten. Dieser Forderung schloss sich eine Ratsmehrheit an und beschloss, den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind damit vom Tisch. Der Entscheid fiel mit 99 zu 77 Stimmen bei 13 Enthaltungen.

Die Sprecherin der vorberatenden Kommission des Nationalrats, Sibel Arslan (Grüne/BS), sagte im Rat, der vom Nationalrat beim Bundesrat bestellte Bericht werde im Sommer dieses Jahres vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt wird sich also das Parlament wieder mit einem Verbot von Konversionstherapien beschäftigen.

Kantone diskutieren über Verbote

Ein Verbot von Konversionstherapien ist in letzter Zeit in mehreren Kantonsparlamenten diskutiert oder beschlossen worden. Kürzlich beschloss jenes in Zug, eine Motion für ein Verbot in ein weniger verbindliches Postulat umzuwandeln. Ein Verbot soll also geprüft werden.

Der Zürcher Kantonsrat sprach sich im November für ein Verbot solcher Therapien aus, ebenso – schon vorher – die Parlamente von Neuenburg, Waadt und Bern. Auch die Genfer Regierung kündigte im Mai des vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf für ein Verbot an.

Es ist nicht bekannt, wie viele solche Therapien in der Schweiz geführt werden. Immer wieder gelangen jedoch Einzelfälle an die Öffentlichkeit. 2018 hatte ein in den Kantonen Genf und Waadt praktizierender homöopathischer Arzt angeboten, «Homosexualität zu heilen». 2020 empfahl sich ein Psychiater in Schwyz für solche «Therapien».

Kommentare

User #1928 (nicht angemeldet)

Warum sollte man das verbieten? Wenn jemand aus Glauben sich helfen lassen will und so eine Therapie möchte soll er/sie sie bekommen.

Huldrych Ammann

Interessant ist einzig das Mindestalter für eine Konversion: Wenn labile und leicht beeinflussbare Kinder und Jugendliche Pubertätsblocker nehmen wollen, ist es tatsächlich fraglich, ob wir sie nicht davor schützen müssen. Denn beim weitaus grössten Teil der Fälle „wächst sich der Konversionswunsch aus“ oder verändert sich wieder innert weniger Jahre. In den USA steigen weiterhin die Fälle, wo Menschen „zurück“ wollen. Inklusive Millionen-Klagen gegen Psychiater und Ärzte.

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