Die Sozialpartner legen zu der Pensionskassen Reform einen Kompromiss vor. Der Umwandlungssatz soll auf 6 Prozent sinken.
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Senioren sitzen auf einer Bank (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sozialpartner haben sich auf eine Pensionskassen-Reform geeinigt.
  • Durch die Reform soll der Umwandlungssatz um 0,8 auf 6 Prozent sinken.
  • Dafür soll die Altersvorsorge von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen verbessert werden.
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich auf eine Pensionskassen Reform geeinigt. Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) soll auf 6 Prozent sinken. Im Gegenzug wird die Altersvorsorge von Arbeitnehmenden mit tiefen Einkommen verbessert.

Nach dem Scheitern der letzten Pensionskassen Reform an der Urne hatte der Bundesrat die Sozialpartner beauftragt, einen Kompromiss auszuhandeln. Auch in der abgelehnten Reform war die Senkung des Mindestumwandlungssatzes geplant gewesen. Der Ausgleich hätte in erster Linie bei der AHV stattfinden sollen. Diese Vermischung trug 2017 zum Scheitern der Vorlage an der Urne bei.

Bundesrat tüftelt neue AHV-Reform aus

Der Bundesrat arbeitet inzwischen an einer neuen AHV-Reform, die er demnächst dem Parlament vorlegen will. Parallel dazu liegt nun auch der Vorschlag der Sozialpartner für die 2. Säule vor. Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent.

Pensionskassen fordern diesen Schritt seit Jahren, weil die Rentenversprechen nicht mit den vorhandenen BVG-Altersguthaben gedeckt werden können. Jedes Jahr müssen daher mehrere Milliarden Franken aus dem überobligatorischen Bereich abgezogen werden.

Laut Sozialpartnerschaft soll Koordinationsabzug halbiert werden

Die Gewerkschaften haben die Senkung des Mindestumwandlungssatzes jedoch zweimal erfolgreich an der Urne bekämpft. In den vorliegenden Kompromiss eingewilligt haben sie dank umfangreicher Verbesserungen. Davon betroffen sind Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen.

Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft hofft, dass die Pensionskassen Reform spätestens 2022 in Kraft gesetzt werden kann. (Symbolbild) - Keystone

Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, soll halbiert werden, wie es in einer Mitteilung der Sozialpartnerschaft heisst. Das führt zu einem höheren versicherten Verdienst, wovon insbesondere Teilzeitbeschäftigte profitieren. Weiter werden die Lohnbeiträge so angepasst, dass die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmende deutlich sinken.

Heute betragen die Altersgutschriften 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für ältere Arbeitnehmende. Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für jüngere Arbeitnehmende werden die Beiträge im Gegenzug leicht erhöht. Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstigen Altersstrukturen werden aufgehoben

Pensionskassen Reform
Schweizer Pensionskassen erlitten im Frühling einen herben Rückschlag. Viele Versicherte sind seither besorgt um ihre Rente. - Keystone

Entscheidung über Pensionskassen Reform liegt nun beim Bundesrat

Nun muss der Bundesrat entscheiden, ob er den Kompromiss zu der Pensionskassen Reform dem Parlament vorlegen will. Das letzte Wort dürfte das Volk haben. Widerstand ist programmiert: Der Schweizerische Gewerbeverband trägt den BVG-Kompromiss nicht mit. Die Sozialpartnerschaft hofft aber, dass die Reform spätestens 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

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