Provider und Eltern sollen Jugendliche vor Pornos schützen
Der Ständerat hat die Motion von Nik Gugger (EVP) zum Schutz Jugendlicher vor Pornos in abgeänderter Form angenommen. Dieser ist zufrieden mit dem Ergebnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Provider sollen Jugendliche besser vor pornografischen Inhalten schützen.
- Dabei sollen Eltern auf Schutzmassnahmen aufmerksam gemacht werden.
- Nik Gugger (EVP) ist sehr zufrieden mit der ausgearbeiteten Lösung.
Wer pornografische Inhalte Personen unter 16 Jahren anbietet oder zugänglich macht, macht sich strafbar. Für Betreiber von Porno-Seiten im Internet bedeutet dies, dass sie den Zugang für Kinder und Jugendliche sperren müssen.
Eine wirksame Sperre fehlt allerdings praktisch auf allen Seiten. Bestenfalls wird in einem Pop-Fenster das Alter des Nutzers abgefragt. Ein Klick «Ja, ich bin über 18» genügt, und schon ist man drin.
Im Mai 2020 reichte deswegen Nik Gugger seine Motion «banporn4kids» ein. Damit wollte der EVP-Nationalrat die Provider in die Pflicht nehmen. Swisscom & Co. sollten Pornoseiten ohne wirksamen Jugendschutz einfach sperren.
Heute Dienstag hat der Ständerat den Vorstoss einstimmig angenommen, gar mit Zustimmung des anwesenden Bundesrats Albert Rösti. Die Ursprungsfassung wurde allerdings abgeändert. Denn technisch sei die Umsetzung von Jugend-Sperren praktisch unmöglich.
Statt einem Alters-Check sollen die Provider nun verpflichtet werden, auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Konkret sollen sie etwa Eltern auf bestehende Schutz-Instrumente im Internet hinweisen müssen.
Nik Gugger (EVP) zufrieden: «In den letzten drei Jahren hat sich viel getan»
«In der Zwischenzeit habe ich auch gelernt, wie einfach Netzsperren umgangen werden können», räumt Gugger heute gegenüber Nau.ch ein. Deswegen sei er auch sehr zufrieden mit dem heutigen Entscheid. Und auch die Provider seien glücklich mit der beschlossenen Lösung.
«In den letzten drei Jahren hat sich auch in Sachen Jugendschutz einiges getan. Es hat eine starke Sensibilisierung stattgefunden. Bis hin zum Bundesrat haben alle bestätigt, dass das Anliegen wichtig ist und etwas getan werden muss», so Gugger weiter.
Tatsächlich erklärte Bundesrat Albert Rösti im Ständerat, was verlangt werde, sei richtig und gut. Kein Wunder, denn: «Es wird aber übersehen, dass das bereits im Fernmelderecht so existiert.» Die Verordnung über Fernmeldedienste verpflichte seit dem Jahr 2021 die Anbieter bereits, ihre Kunden über Schutzmöglichkeiten zu informieren. Die nächste Revision sei aber bereits voll im Gange und der betroffene Artikel davon auch betroffen.
Nik Gugger erklärt, wie es in Zukunft aussehen soll. Wer auf pornografische Inhalte zugreifen wolle, müsse sich per SIM-Karte identifizieren. Damit könne das Alter abgefragt werden, ohne dass damit auch andere Daten der Person übertragen würden. Also Telefonnummer eingeben, zugesandten Verifizierungscode eingeben und loslegen.
«Auch die Jungen wollen das»
Dass sein Vorstoss der richtige gewesen sei, habe ihm heute eine Schulklasse bei einem Bundeshaus-Besuch bestätigt. «Vor allem die Mädchen waren alle froh darum. Und auch die Buben meinten: Beim Zigarettenkauf muss man seine ID ja auch zeigen.»
Der so abgeänderte Vorstoss geht zurück in den Nationalrat, welcher der Motion mit der Forderung nach Netzsperren im Mai 2022 zustimmte.