Räte einigen sich auf Kulturbeiträge für die Jahre 2025 bis 2028

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Bern,

Die eidgenössischen Räte haben die Kulturförderung von 2025 bis 2028 beschlossen, mit 186,9 Millionen Franken für Pro Helvetia.

Kulturförderung
Die eidgenössischen Räte haben die Kulturförderung für 2025 bis 2028 genehmigt, wobei Pro Helvetia 186,9 Millionen Franken erhält. (Symbolbild) - Pexels

Die eidgenössischen Räte haben sich über die Finanzierung der Förderbeiträge des Bundes für die Kultur für die Jahre 2025 bis 2028 geeinigt. Die Kulturstiftung Pro Helvetia bekommt für ihre Auslandsaktivitäten insgesamt 186,9 Millionen Franken. Die Beiträge sind somit parlamentarisch bereinigt.

Der Ständerat hatte am vergangenen Dienstag auf seinem Standpunkt beharrt, die Mittel für Pro Helvetia nicht um 6,5 Millionen auf 180,4 Millionen Franken zu kürzen. Am Donnerstag lenkte der Nationalrat mit 106 gegen 79 Stimmen bei zwei Enthaltungen ein. Der Bundesrat hatte ebenfalls den höheren Betrag beantragt.

Der Zahlungsrahmen für Pro Helvetia ist Teil der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028. Sie besteht aus zwölf Erlassen. Die Bundesbeschlüsse darunter bilden die Voraussetzung dafür, dass der Bund unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur, für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia rund 990 Millionen Franken bereitstellen kann.

Uneinigkeit über Anrufungskompetenz bleibt bestehen

Eine letzte Differenz zur Anrufungskompetenz der Parteien an eine neu zu schaffende Kommission für historisch belastetes Kulturerbe bleibt allerdings offen: Bei der Beratung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer entschied der Nationalrat, dass die Kommission bei Streitigkeiten auch nur einseitig angerufen werden kann.

So hatte dies auch der Bundesrat vorgesehen. Der Ständerat hingegen will, dass die Kommission im Einverständnis aller Parteien tätig werden soll. Wegen dieser Differenz wird sich der Ständerat noch einmal über die Vorlage beugen müssen.

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