Räte feilschen an Abgeltung für Frauen mit höherem Rentenalter
National- und Ständerat feilschen weiter um die letzten Details der Abgeltung für die Frauen, die von der Anhebung des Rentenalters betroffen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- National- und Ständerat ringen um die Ausgleichszahlung für die Erhöhung des Rentenalters.
- Der Ständerat will kein Geld der Nationalbank an die AHV ausschütten.
- Der Nationalrat wird die Höhe der Ergänzungsleistungen sichern.
National- und Ständerat ringen um die Frage, wie Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, abgegolten werden sollen. Der Ständerat hat am Donnerstag den Vorschlag des Nationalrats grundsätzlich angenommen, ihn in den Details aber abgeändert.
Klar ist, dass für neun Frauen-Jahrgänge, die vom Rentenalter 65 statt 64 betroffen sind, ein nach Einkommen abgestuftes Modell mit zwei Komponenten angewandt werden soll - mit der Möglichkeit des Vorbezugs der Rente und der Möglichkeit des regulären Bezugs der Rente.
Beim Vorbezug werden die Renten der Frauen gekürzt, allerdings in geringerem Mass als bisher. Wenn die Betroffenen die Renten «regulär» ab dem Referenzalter beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag.
Ständerat passt Details an – «nun ein bisschen sozialer»
Der Ständerat ist mit dem Modell grundsätzlich einverstanden. An den Details hat er aber noch geschraubt, die vorberatende Kommission habe sie noch «ein bisschen sozialer ausgestaltet», sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (FDP/OW).
Beim Vorbezug der Rente sieht der Ständerat für Frauen mit mittleren und höheren Einkommen etwas höhere Kürzungen vor als der Nationalrat. Bei den tiefen Einkommen sind sich die Räte einig, dass beispielsweise bei einer Frau mit einem Einkommen von weniger als 57'360 Franken, die ihre Rente im Alter von 62 Jahren vorbeziehen will, drei Prozent abgezogen werden sollen. Einer Frau mittlerem Einkommen bis 71'700 Franken sollen gemäss Nationalrat 6, gemäss Ständerat 6,5 Prozent abgezogen werden. Bei den Gutverdienerinnen mit einem Einkommen ab 71'701 Franken will der Nationalrat 9,7 Prozent abziehen, der Ständerat 10,5 Prozent.
Ständerat bei Zuschlägen grosszügiger
Bei den Zuschlägen beim regulären Bezug hingegen zeigt sich der Ständerat etwas grosszügiger als der Nationalrat, um die stärkere Kürzung beim Vorbezug zu kompensieren. Den höchsten Zuschlag soll es für Jahreseinkommen bis 57'360 Franken geben. Hier schlug der Nationalrat 140 Franken pro Monat vor, der Ständerat erhöhte auf 160 Franken. 100 statt 90 Franken will der Ständerat für Frauen mit einem Einkommen bis 71'700 Franken und 50 statt 40 Franken für ein Einkommen über 71'700 Franken bezahlen.
Während der Anhebungsphase des Rentenalters - die geplant ist in Schritten von drei Monaten pro Jahr - werden im ersten Jahr 25 Prozent des Zuschlags ausbezahlt, im zweiten 50 Prozent und im dritten Jahr 75 Prozent. Im vierten und fünften Jahr gibt es eine volle Auszahlung des Zuschlags - in den letzten vier Jahren der Anhebungsphase sinkt der Zuschlag wieder, ab dem zehnten Jahr gibt es keinen Zuschlag mehr. Der Ständerat hatte zunächst andere Prozentsätze vorgesehen, ist nun aber einverstanden.
Keine Gelder der Nationalbank für die AHV
Nicht einverstanden ist der Ständerat damit, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Gewinne aus Negativzinsen dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen lassen muss. Die Gelder dürften nicht angetastet werden, es gehe auch um die Unabhängigkeit der Bank, führte Kommissionssprecher Ettlin aus.
Eine Minderheit argumentierte vergeblich damit, dass das Geld der Bevölkerung gehöre und entsprechend an die Bevölkerung zurück fliessen müsse. Der Rat stimmte mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gegen diesen Geldfluss aus der SNB an die AHV. Diese Verknüpfung ist damit vom Tisch.
Nationalrat will Ergänzungsleistungen sichern
Ebenfalls auf seiner Linie geblieben - mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung - ist der Ständerat bei den Ergänzungsleistungen. Mit einer Bestimmung will der Nationalrat verhindern, dass die Rentenzuschläge dazu führen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Das will der Ständerat nicht. Es widerspreche dem Grundsatz der Ergänzungsleistungen, wenn der Zuschlag nicht beim Vermögen angerechnet würde, sagte Kommissionssprecher Ettlin.
Eingelenkt hat der Ständerat aber bei einem Punkt bei der Hilflosenentschädigung. Bei Personen, welche die Hilfe beantragen müssen, muss nachgewiesen werden, dass dieser Bedarf während sechs Monaten bestanden hat. Der Ständerat wollte ursprünglich beim geltenden Recht von einem Jahr bleiben.
Mit der neuen Ausgestaltung der Ausgleichszahlung und den Differenzen bei den Ergänzungsleistungen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.