Replay TV bleibt auch künftig erlaubt
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will an der Replay-Funktion nichts ändern.
- Telekom-Firmen und Konsumentenschutz haben sich damit durchgesetzt.
Beim Replay-TV ändert sich nichts. Der Nationalrat hat mit 182 zu 6 Stimmen entschieden, dass auch künftig beim zeitversetzten Fernsehen Werbung übersprungen werden kann. In der vorberatenden Kommission hat ein Verbot noch eine Mehrheit gefunden.
Im Herbst bildet sich eine Allianz aus Telekomfirmen und Konsumentenschützer. Gemeinsam wehrten sie sich gegen den Artikel im neuen Urheberrechtsgesetz. Dieser hätte den TV-Sender mehr Verhandlungsmacht gegeben. Damit wäre möglich gewesen, dass der Programmveranstalter ein Überspringen der Werbung hätte verbieten können.
Angst vor höheren Preisen
Der Konsumentenschutz und Telekom-Firmen argumentierten, dass dadurch TV-Angebote verteuert werden könnten. Einig waren sich alle, dass die Regelung «konsumentenunfreundlich» wäre und nicht den Marktbedürfnissen entspräche.
Die TV-Sender argumentierten wiederum, dass durch die Spulfunktion Werbegelder in Millionenhöhe verschwinden. Alleine letztes Jahr gab es Ausfälle bei den Werbeeinnahmen von 110 Millionen Franken.