Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) des Nationalrats plant, die Bedingungen für Telearbeit zu lockern.
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In vielen Firmen ist die Telearbeit teilweise erhalten. (Symbolbild) - Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Die WAK-N hat mit 18 zu 7 Stimmen einen Entwurf für die Vernehmlassung angenommen. Die Vorlage setzt eine parlamentarische Initiative von Ständerat Thierry Burkart (FDP/AG) um. Sie ist bereits 2016, als Burkart noch im Nationalrat war, eingereicht worden.

Angesichts der heutigen Realität in der Arbeitswelt hielt die Mehrheit der Kommission eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts für unabdingbar, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Vorlage will nicht nur den Bereich des Homeoffice sondern die Telearbeit generell regeln. Eine Minderheit der Kommission warnte jedoch vor einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes, was auch hohe Kosten für die Wirtschaft verursachen könnte.

Auch die Gewerkschaft Syndicom kritisierte die Initiative in einer Mitteilung scharf und warnte vor einer erhöhten Arbeitsbelastung und einer Aushöhlung der Schutzmechanismen. Mögliche Gegenmassnahmen, einschliesslich eines Referendums, würden geprüft, hiess es in der Mitteilung von Syndicom weiter.

Kritik trotz Vorteilen?

Im Einzelnen sieht der Entwurf vor allem vor, dass bei Abschluss einer Ad-hoc-Vereinbarung die Dauer des Zeitraums, in dem die tägliche Arbeitszeit zu leisten ist, von 14 auf 17 Stunden ausgedehnt und die Mindestruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt wird. Zudem soll gelegentliche Sonntagsarbeit zugelassen werden, die der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aus eigener Initiative leistet. Eine Minderheit der Kommission lehnte diese Bestimmung ab.

Aus Sicht der Kommission werde der Entwurf den Arbeitnehmern vor allem die Möglichkeit geben, ihre Arbeitszeiten individuell zu gestalten. Dies würde insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Kinderbetreuung einige Vorteile bieten.

Die Kommission nimmt nach eigenen Angaben die Bedenken hinsichtlich des Gesundheitsschutzes ernst und hat daher unter anderem das Recht, nicht erreichbar zu sein, in den Entwurf aufgenommen. In einer Variante schickte sie zudem die entsprechenden Änderungen des Obligationenrechts in die Vernehmlassung. Ihrer Ansicht nach würden die geplanten Anpassungen so konsequent umgesetzt und eine grössere Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern miteinbezogen.

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