Grenzgänger in der Schweiz mit einer Arbeit im Homeoffice sehen sich mit neuen Steuervorschriften konfrontiert. Der Ständerat hat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.
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Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen. (Symbolbild) Foto: Finn Winkler/dpa - dpa-infocom GmbH

Die Schweiz schafft eine Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Einkommen Grenzgängern bei Arbeit im Homeoffice. Der Ständerat hat als Zweitrat einer entsprechenden Vorlage oppositionslos zugestimmt. Das Gesetz legt lediglich einen Rahmen fest.

Ebenso entscheidend sind Staatsverträge mit den Wohnsitzstaaten der Betroffenen. Das Bundesgesetz schafft die binnenrechtliche Grundlage für zwischenstaatliche Regelungen. Es beschränkt sich auf die Nachbarstaaten der Schweiz.

Der Ständerat hiess das neue Gesetz am Donnerstag mit 40 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird.

Wechsel ins Homeoffice und seine steuerlichen Folgen

Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen. Namentlich mit Frankreich und Italien bestehen schon heute Doppelbesteuerungsabkommen, die ein Abweichen von diesem Grundsatz erlauben.

Das Abkommen mit Frankreich hiess der Ständerat ebenfalls am Donnerstag gut. Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Frankreich können bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten, in Italien liegt die Schwelle 25 Prozent.

Die entsprechende Praxis habe sich während der Corona-Pandemie bewährt, schrieb dazu die Wirtschaftskommission des Ständerats. Im Interesse der Rechtssicherheit werden entsprechende Übergangsregelungen nun in eine definitive Lösung überführt.

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