Roger Köppel: Kommission reicht Strafanzeige ein
Aussagen auf seinem Videokanal haben für Roger Köppel ein Nachspiel. Gegen den SVP-Nationalrat wird eine Strafanzeige eingereicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die APK-N reicht gegen SVP-Nationalrat Roger Köppel Strafanzeige ein.
- Grund ist eine mögliche Verletzung des Amtsgeheimnisses.
- Auf seinem Kanal «Weltwoche Daily» soll Köppel vertrauliche Informationen verraten haben.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) reicht Strafanzeige gegen ihr Mitglied Roger Köppel (SVP/ZH) ein. Anlass dafür sind Aussagen Köppels auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily». Es geht um die Frage, ob Köppel das Amtsgeheimnis verletzt hat.
Die APK-N habe sich zudem mit der Frage beschäftigt, ob Köppel Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht habe. Das hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sei die APK-N der Ansicht, dass mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege.
Die fraglichen Bestimmungen im Parlamentsgesetz sehen Disziplinarmassnahmen vor für Fälle, in denen ein Ratsmitglied gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften der Räte verstösst. Wird dabei das Amtsgeheimnis verletzt, kann das Ratsbüro einen Verweis aussprechen oder ein Ratsmitglied bis zu sechs Monate von Kommissionssitzungen ausschliessen.
Roger Köppel: Aussagen von auf «Weltwoche Daily» haben Nachspiel
Köppel hatte auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.
Laut einem Bericht des «Blicks» stützte sich Köppel dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gegenüber der Zeitung wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.
Bundesanwaltschaft prüft drei weitere Quellen
Die Bundesanwaltschaft (BA) klärt bereits ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Sie bestätigte am vergangenen Samstag eine Meldung der Tamedia-Zeitungen. Eine Anzeige sei aber noch nicht eingegangen, hiess es damals.
Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte am Sonntag auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht.