Schweizer Unternehmen sollen ausländische Bussen nicht von Steuern abziehen
Schweizer Unternehmen sollen Bussen, die im Ausland gegen sie verhängt werden, nicht von den Steuern absetzen können. Das hat der Ständerat nun entschieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizer Unternehmen sollen ausländische Bussen nicht von Steuern abziehen dürfen.
- Das hat der Ständerat nun entschieden.
- Er folgte damit der Minderheit und dem Bundesrat.
Als Erstrat hiess die kleine Kammer am Mittwoch einen Gesetzesentwurf des Bundesrates mit 30 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die Mehrheit der Wirtschaftskommission hätte ausländische Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen abzugsfähig machen wollen, unterlag aber klar. Mit seiner Entscheidung folgte der Ständerat der Minderheit und dem Bundesrat.
Extreme befriedigten nicht
Die Abzugsfähigkeit sorgte im Zusammenhang mit den Bussen für Schweizer Banken in den USA für Diskussionen. Heute ist nicht explizit geregelt, ob Abzüge von den Steuern zulässig sind oder nicht. Die Kantone handhaben die Frage unterschiedlich. Das Parlament hat beim Bundesrat eine Vorlage bestellt, um diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen.
Nicht bestritten war, dass im Inland verhängte Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen nicht abzugsfähig sind. Hingegen wollte die Mehrheit der Wirtschaftskommission Bussen, Geldstrafen und finanzielle Verwaltungssanktionen abzugsfähig machen, sofern sie im Ausland verhängt wurden.
Damit lieferte sie dem Rat reichlich Debattierstoff. Dass nun aber nur die Extreme «Zulassung» und «Nichtzulassung» zur Debatte standen, befriedigte die Ständeräte nicht. Ruedi Noser (FDP/ZH) plädierte für eine Beurteilung von Fall zu Fall und für eine bessere Lösung. «Es geht nicht immer um kriminelle Angelegenheiten». Der Nationalrat ist nun als nächstes am Zug.