SECO prüft Zwang zur Nutzung von Stellenmeldepflicht Portal
Die Stellenmeldepflicht sollte den Arbeitssuchenden zu Gute kommen. Weil sich nur eine Minderheit dafür interessiert, prüft das SECO jetzt Verbesserungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das SECO bilanziert die Umsetzung der Stellenmeldepflicht.
- Enttäuschend sei, dass sich nur eine Minderheit der Stellensuchenden beim Portal einlogge.
- Geprüft wird, ob ein Login-Zwang eingeführt werden soll.
Die Stellenmeldepflicht, als vom Parlament beschlossene Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, funktioniere effizient und erfolgreich. So die Bilanz des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, das dafür verantwortlich zeichnet.
In der Tat wurden fast drei Mal so viele Stellen gemeldet wie erwartet. Nur: Stellen vermittelt wurden nicht sehr viele – und die meisten Arbeitslosen loggten sich beim Stellenportal gar nicht ein.
Die nur acht Prozent vermittelten Stellen in den meldepflichtigen Berufen will der Leiter der Direktion Arbeit, Boris Zürcher, nicht überbewerten. «Vermutlich gibt es noch viel mehr», spekuliert er, denn da SECO hat lediglich die Zahlen der RAVs zur Verfügung. Wenn sich Arbeitslose selbst bei Arbeitgebern melden, erscheint dies nicht in der Statistik.
Kommt jetzt der Zwang?
Aber: Von den Direktbetroffenen, also solchen, die in meldepflichtigen Berufen arbeiten, loggen sich die meisten gar nicht beim Stellenportal ein. Nur ein Viertel hat ein Login zum geschützten Bereich des «Job-Rooms» erstellt. «Das ist enttäuschend», sagt Zürcher klipp und klar.
Die Erwartungen seien hier deutlich höher, denn das sei ja der Kern der Übung: Dass die Stellensuchenden den Informationsvorsprung nutzen können. Zwei Ansätze würden nun verfolgt: Das Login vereinfachen, denn dieses sei zugegebenermassen komplex ausgefallen.
«Gegebenenfalls würden wir sogar zu Zwang greifen, dass also die Leute sich dort einloggen müssen.» Zürcher sieht dies als Teil der «Schadenminderungspflicht zugunsten der Arbeitslosenversicherung». Dass also Arbeitslose eine gewisse Eigenverantwortung wahrnehmen müssen, um der Allgemeinheit nicht auf der Tasche zu liegen.
Stellenmeldepflicht wird weiter verbessert
Ob mit der Stellenmeldepflicht auch die beabsichtigte Wirkung erzielt werde, könne man nicht sagen, betont Zürcher. «Wir haben rückläufige Arbeitslosigkeit und rückläufige Zuwanderung. Aber ob das wegen der Stellenmeldepflicht ist, das lässt sich nicht feststellen.» Dazu brauche es eine fundiertere Analyse, die in etwa einem Jahr vorliegen soll.
Bereits ab Januar gilt hingegen der verschärfte Schwellenwert für meldepflichtige Berufe. Schon ab fünf Prozent Arbeitslosigkeit werden Arbeitgeber verpflichtet, ihre offenen Stellen im Portal vorzeitig zu melden. Bislang lag der Wert bei acht Prozent. Verfeinert wird auch die Liste der Berufsbezeichnungen – diese sei tatsächlich etwas veraltet und praxisfern gewesen, gibt das SECO zu.