Sexuelle Belästigung kommt nicht ins Gleichstellungsgesetz

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Bern,

Der Nationalrat, wie auch der Ständerat haben sich gegen eine Beweislasterleichterung bei sexueller Belästigung entschieden.

Gewalt
Jede fünfte Frau in der Schweiz wurde schon Opfer sexueller Gewalt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Genf verlangte, dass sexuelle Belästigung ins Gleichstellungsgesetz kommt.
  • Die Initiative wurde vom National- und Ständerat abgelehnt.

Für sexuelle Belästigung soll es keine Beweislasterleichterung geben. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine Initiative des Kantons Genf abgelehnt, die eine entsprechende Gesetzesänderung verlangte. Damit ist das Geschäft erledigt.

Die kleine Kammer folgte mit 28 zu 13 Stimmen ihrer vorberatenden Kommission.

Warum wurde die Erleichterung abgelehnt?

Diese unterstütze zwar das übergeordnete Anliegen der Initiative, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). Die Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung im Gleichstellungsgesetz einzuführen, erachte die Mehrheit jedoch nicht als den geeigneten Weg. Denn diese hätten für die belästigende Person keine direkten Konsequenzen.

Germann verwies weiter auf die «genügenden» aktuellen Rechtsgrundlagen und auf die rechtlich festgelegten Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Einer linken Minderheit im Ständerat genügte das nicht. Der Antrag auf Annahme der Initiative scheiterte aber deutlich.

Der Grosse Rat des Kantons Genf hatte die Bundesversammlung aufgefordert, das Gleichstellungsgesetz dahingehend zu ändern: Sexuelle Belästigung soll in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen werden, für welche die Beweislasterleichterung gilt.

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