Sexuelle Belästigung soll nicht ins Gleichstellungsgesetz
Der Ständerat ist gegen eine Gesetzgebung, die eine Beweislasterleichterung bei sexueller Belästigung fordert. Eine linke Minderheit stimmte dafür.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Gleichstellungsgesetz gibts keine Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung.
- Der Ständerat hat eine entsprechende Initiative am Dienstag abgelehnt.
- Nun ist der Nationalrat am Zug.
Für sexuelle Belästigung soll es keine Beweislasterleichterung geben. Der Ständerat hat am Dienstag eine Initiative des Kantons Waadt abgelehnt, die eine entsprechende Gesetzesänderung verlangt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Die kleine Kammer folgte mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihrer vorberatenden Kommission. Diese unterstütze zwar das übergeordnete Anliegen der Initiative, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, sagte Kommissionspräsident Benedikt Würth (Mitte/SG).
Die Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung im Gleichstellungsgesetz einzuführen, erachte die Mehrheit jedoch nicht als den geeigneten Weg. Dies hätte nach ihrer Ansicht für die belästigende Person keine direkten Konsequenzen. Würth verwies weiter auf die genügenden aktuellen Rechtsgrundlagen und auf die rechtlich festgelegten Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Linke Minderheit für Annahme der Initiative
Einer linken Minderheit im Ständerat genügte das nicht. Der Antrag auf Annahme der Initiative scheiterte aber.
Bei der Beweislasterleichterung müsste die klagende Person oder Partei eine Diskriminierung lediglich glaubhaft machen, aber nicht beweisen können. Ziel sei es, die Unternehmen dazu zu ermutigen, mehr Verantwortung im Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu übernehmen. So argumentierte Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) – ohne Erfolg.
Einer praktisch gleichlautenden Standesinitiative des Kantons Genf hatten die Räte kürzlich ebenfalls keine Folge gegeben.